Die Gerichtsentscheidung kam unerwartet mitten in der Feriensaison, während ein guter Teil der Deutschen im Urlaub ist und der andere Teil versucht die Hitze, so gut wie es geht, zu überstehen. Caroline Kuhn und Franziska Schmitt hatten nicht damit gerechnet, schon nach einem Dreivierteljahr vom Bundesverfassungsgericht zu hören. Es gibt ja Corona, es ist Hochsommer, warum denn jetzt. Dann rief ihre Anwältin an: Am folgenden Tag werde der Beschluss erwartet, meinte sie. Kuhn und Schmitt waren unterwegs, sie hatten nicht mal die Zeit, zusammenzukommen, wie sie es sonst natürlich gemacht hätten - nach einem zweijährigen juristischen und öffentlichen Prozess, den sie ständig Seite an Seite verbrachten. Weniger als 24 Stunden später, am Dienstag, 18. August, gab das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung bekannt: Wer Lebensmittel aus dem Müll eines Supermarktes fischt, begeht Diebstahl. Caroline Kuhn und Franziska Schmitt sind mit ihrer Beschwerde gescheitert.
Containern:Wie zwei Studentinnen dafür kämpfen, dass Essen nicht im Müll landet
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Weggeworfene Lebensmittel aus Supermarkt-Containern zu entnehmen bleibt strafbar: Warum sich Caroline Kuhn und Franziska Schmitt trotz ihrer juristischen Niederlage unschuldig fühlen.
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