Prozess:Christian Ude unterliegt vor Gericht gegen ehemaliges AfD-Mitglied

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Darf Christian Ude jemanden, der sich einmal zur AfD bekannt hatte, pointiert, zugespitzt für alle Tage so bezeichnen? (Foto: Stephan Rumpf)
  • Der Altoberbürgermeister hatte ein ehemaliges AfD-Mitglied in einem Interview mit der Abendzeitung als "AfD-Mann" bezeichnet.
  • Die Richter entschieden, dass es sich dabei um eine falsche Tatsachenbehauptung handelt. Der Leser könne das Zitat nicht anders verstehen, als das der Mann immer noch Mitglied der Partei sei - was nicht zutreffe.

Von Christina Hertel

Sogar überregionale Medien haben damals berichtet, dass Martin Zech, Steuerberater, Sohn aus einer Bauernfamilie, Mitglied des Bezirksausschuss Feldmoching-Hasenbergl, 2014 kurz nach der Kommunalwahl von der CSU in die AfD wechselte. Ein Jahr später - desillusioniert von dem immer rechteren Kurs, den die Partei nahm - trat Zech zwar wieder aus. Doch das beachtete die Presse kaum. In einem Interview mit der Abendzeitung bezeichnete der ehemalige Münchner Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) ihn im Februar rund vier Jahre nach seinem Austritt immer noch als "AfD-Mann". Dass dieser Stempel an ihm klebt, stört Zech so sehr, dass er vor Gericht zog. Obwohl das Boulevardblatt bereits eine Gegendarstellung druckte und obwohl Ude schriftlich erklärte, dass er ihn nicht mehr so nennen werde, ließ es Zech auf ein Verfahren ankommen. Und bekam Recht: Christian Ude darf ihn nicht mehr "AfD-Mann" nennen, ohne auf seinen Austritt aus der Partei hinzuweisen und muss die Kosten des Verfahrens, rund 15 000 Euro, tragen.

In dem Zeitungsinterview ging es eigentlich um die sogenannte Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM), ein geplantes neues Quartier im Norden Münchens. Als die Journalisten Ude fragten, wer die Gegner des Projekts seien, antwortete dieser, dass der "AfD-Mann" Zech eine große Rolle spiele. Seine Initiative Heimatboden sei das Steckenpferd eines Großgrunderbens, "der seine privaten Interessen mit seinen politischen harmonisch vermischt und das dann Heimatschutz nennt". Nach dem Interview, so erklärte es Zech am Donnerstag vor dem Münchner Landgericht, sei er von vielen angesprochen worden. "Bist du immer noch in der AfD?", hätten die Leute gefragt. Dabei teile er den Kurs der Partei schon lange nicht mehr. Doch öffentlich habe das nie Beachtung gefunden - anders als sein Übertritt 2014.

Als "Stimmenkönig" aus dem Münchner Norden bezeichneten ihn die Zeitungen damals - weil ihn so viele Menschen wählten, dass er von Platz 17 auf Platz 11 vorrückte und in den Bezirksausschuss einzog. Nur dass er nicht die Partei vertreten wollte, für die er eigentlich angetreten war. Zech wechselte und wurde damals das erste Bezirksausschuss-Mitglied Münchens, das der AfD angehörte. Das blieb er etwa ein Jahr lang - bis zum Parteitag 2015, bei dem Frauke Petry den damalige Vorsitzende Bernd Lucke ablöste. Den Wechsel in der Parteispitze verstanden damals viele auch als Zeichen für einen immer rechteren Kurs der Partei. Lucke galt als Euroskeptiker - auch Zech war damals in die Partei eingetreten, weil er mit der Euro-Politik der Union unzufrieden war.

Dass die Entwicklung der Partei eine Rolle spielte, stellten auch die Richter fest: Schließlich habe sie sich nun unter Fraktionschef Alexander Gauland noch weiter nach rechts entwickelt. Letztlich ging es vor Gericht auch um die Frage, ob die Bezeichnung "AfD- Mann" eine Meinungsäußerung ist und ob man jemanden, der sich einmal zu der Partei bekannt hatte, pointiert, zugespitzt für alle Tage so bezeichnen darf. Die Richter entschieden letztlich dagegen und stellten fest: Es handelte sich schlicht um eine falsche Tatsachenbehauptung. Der Leser könne Udes Zitat nicht anders verstehen, als das Zech immer noch Mitglied der Partei sei - was nun mal nicht zutreffe.

© SZ vom 12.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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