Prozess:Vergleichsportal unter Verdacht

Lesezeit: 1 min

Verband klagt gegen Check 24 wegen umstrittener Prämien

Von Stephan Handel

Einen Versicherungsvertrag abzuschließen ist etwas anderes, als einen Liter Milch zu kaufen, weshalb die Profession des Versicherungsvermittlers zu den sogenannten reglementierten Berufen gehört - ihnen sind unter anderem per Gesetz bestimmte Sachen verboten. So darf etwa ein Makler seine Kunden nicht mit Prämien zum Vertragsabschluss locken. Das Unternehmen Check 24, das sich gern als Vergleichsportal im Internet sieht, tatsächlich aber durchaus auch selber zum Beispiel Versicherungen vermittelt, wollte dieses "Sondervergütungsverbot" durch eine gewagte juristische Konstruktion umgehen - und fand sich deshalb am Dienstag im Gerichtssaal wieder.

Vor dem Landgericht München I geklagt hatte der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute, und zwar gegen eine Aktion, die Check 24 im vergangenen Jahr angeboten hatte: Bei Abschluss eines Versicherungsvertrags und gleichzeitiger Eröffnung eines Kundenkontos sollten die Versicherungen bis zu einem Jahr beitragsfrei laufen. Der Kern dieses "Umgehungskonstrukts" - so der Anwalt des Klägers - war, dass die jeweilige Versicherung bei einem von vier Tochterunternehmen abgeschlossen wurde, jeweils zuständig für Kfz-, Sach-, Vorsorge- und Krankenversicherungen, dass die Prämie aber von der Holding, also der Muttergesellschaft, erstattet wurde. Die Check-24-Anwälte meinten dazu, im Versicherungs-Aufsichtsgesetz wie in der Gewerbeordnung steht nur, dass der Vermittler selbst dem Kunden nichts bezahlen darf - in diesem Fall aber sei es ja ein Dritter, und das sei im Gesetz nicht verboten.

Der Kläger-Anwalt sah das naturgemäß völlig anders: Die Bestimmung sei dazu da, den Verbraucher zu schützen, damit er nicht durch "Fehlanreize" zum Vertragsabschluss gedrängt werde. Dass die Prämie - die Sondervergütung, der Rabatt - durch einen Dritten ausbezahlt werde, ändere daran nichts. "Wenn das rechtens wäre, könnte man den Paragrafen gleich ganz streichen." Außerdem könne der Kunde gar nicht erkennen, dass für Vertragsabschluss und Prämie jeweils zwei getrennte Unternehmen zuständig seien. "Wie das rechtlich geregelt ist, interessiert den Verbraucher nicht."

Isolde Hannamann, die Vorsitzende Richterin der 33. Zivilkammer, deutete an, dass sie den "Jubiläums-Deal" ebenfalls "tendenziell eher kritisch" sehe - es gehe eben nicht nur um die einschlägigen Versicherungsgesetze, sondern auch um das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, und dort würde der "durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher" betrachtet - der wohl tatsächlich nur auf die versprochene Prämie schaut und nicht darauf, von wem sie kommt. Eine Entscheidung will die Kammer Anfang Februar verkünden.

© SZ vom 27.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Vergleichsportale
:Was Sie über Check 24 wissen sollten

Unternehmen wie Check 24, die im Netz Konditionen vergleichen, leben von Provisionen - auch wenn sie objektiv erscheinen. Das sollten Kunden wissen, wenn sie nach einem günstigen Produkt suchen.

Von Herbert Fromme und Anne-Christin Gröger

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: