Der angekündigte Kampf des Freistaats gegen die Cannabislegalisierung hat den ersten Höhepunkt erreicht: Die Münchner Anbauvereinigung Cannabis Social Club Minga darf nicht legal anbauen. Dies hat das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) dem Verein Ende vergangener Woche in einem Schreiben mitgeteilt. Damit ist zum ersten Mal eine Entscheidung über eine Anbaugenehmigung auf Landesebene gefallen. Die „Versagung der Erlaubnis nach dem Konsumcannabisgesetz“, wie es in der Behördensprache heißt, liegt der Redaktion vor.
Demnach geht dem Freistaat der legale Anbau von Cannabis, wie ihn der Cannabis Social Club Minga in seiner Vereinssatzung darlegt, ironischerweise nicht weit genug. Aus dem Schreiben geht hervor, was das LGL fordert: Ausnahmslos alle Mitglieder des Vereins müssten bei dem gemeinschaftlichen Eigenanbau oder bei den damit unmittelbar verbundenen Tätigkeiten „aktiv und eigenhändig“ mitwirken. Da der Cannabis Social Club Minga dies in der Satzung so nicht festschreibe, argumentiert die Behörde, sei den Anforderungen an den gemeinschaftlichen Anbau nicht Genüge getan – und man müsse dem Verein die Lizenz zum legalen Anbau versagen.
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Das bloße Recht auf eine aktive Mitwirkung reiche nicht aus, so das LGL weiter. Es bestehe ansonsten die Gefahr, dass Cannabis an Mitglieder ausgegeben werde, die nicht ausreichend am Anbau beteiligt waren. Aus diesem Grunde besitze der Vorstand des Vereins „nicht die erforderliche Zuverlässigkeit“, dies sei im Übrigen ein weiterer Versagungsgrund.
Tatsächlich schreibt der Verein Cannabis Social Club Minga in seiner Satzung fest, dass beim gemeinschaftlichen Anbau jedes Mitglied sich „im Anbau oder in den Bereichen Social Media; Verwaltung; Administrative einbringen“ könne. Verwaltung und Administration sind jedoch aus Sicht des LGL keine unmittelbaren Anbau-Tätigkeiten.
„Es ist eine bodenlose Frechheit“
Erdinc Tuncer, Vorstandsvorsitzender des Cannabis Social Minga e.V., hält dagegen. Es sei unmöglich zu realisieren, dass wirklich alle direkt „an der Pflanze“ arbeiten könnten. Etwa, wenn ein Mitglied Asthmatiker sei, dann könne es sich in der Produktionsstätte gar nicht aufhalten. Oder etwa, wenn jemand eine Behinderung habe – dann sei Arbeit direkt an der Pflanze unter Umständen auch nicht möglich. Sie hätten mindestens drei Mitglieder mit Behinderung im Verein, sagt Tuncer. Man wollte deshalb in der Satzung festhalten, dass auch Engagement in der Verwaltung für ein aktives Mitglied der Anbauvereinigung möglich sei.
Tuncer äußert sich sehr empört über die Absage aus dem LGL. „Es ist eine bodenlose Frechheit“, so der Münchner. „Wir haben alles minutiös abgearbeitet, alle Vorschriften erfüllt, und man hat uns trotzdem ins Messer laufen lassen.“ Die Absage sei von vornherein geplant gewesen, lautet Tuncers Vorwurf. Man wolle in Bayern grundsätzlich keinen Verein lizenzieren.
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Besonders bitter sei für ihn, dass die Formulierung in der Satzung zur Beteiligung vorher mit einem Mitarbeiter des Cannabisgesetz-Stabs beim LGL abgestimmt gewesen sei, wie er sagt. Bereits seit Anfang August wisse das LGL über diese Formulierung Bescheid. Seitdem seien Mietzahlungen getätigt worden, man habe weiter am Ausbau und an der Sicherheit der Produktionsstätte in Markt Schwaben gearbeitet, Notar und Anwalt beschäftigt, eine verpflichtende Präventionsschulung besucht.
Tuncer zufolge hätten die Mitglieder insgesamt 35 000 Euro investiert. Allein um den Antrag stellen zu können, musste der Verein beispielsweise 3900 Euro zahlen. Zuletzt habe man nur noch gewartet und insgesamt 17 Mails ans LGL geschickt. Wie ist denn nun der Sachstand, wollte Tuncer wissen. Da so lange keine Nachricht gekommen sei, habe er das Verwaltungsgericht eingeschaltet und eine einstweilige Verfügung eingereicht. „Wir fordern, dass wir lizenziert werden“, so Tuncer. Das Ergebnis steht noch aus. Doch der Vereinsvorstand zeigt sich kämpferisch: „Wir geben nicht auf. Wir werden jeglichen Rechtsanspruch nehmen.“
Dem LGL liegen weitere 28 Anträge aus ganz Bayern vor. Sie werden derzeit noch geprüft.