Manche Nachbarn sind nett, andere neugierig oder aber aufmerksam. Letzteres trifft sicher auf die Bewohnerin eines Mehrfamilienhauses in Trudering zu. Sie hatte mitbekommen, dass einer ihrer Nachbarn des Öfteren mit anderen Männern Reisetaschen oder auch Kisten aus seiner Wohnung auf die Straße trug und diese in Fahrzeuge verlud. Immer dann, wenn das der Fall war, soll es hinterher im Treppenhaus auffällig nach Cannabis gerochen haben. Das berichtete die Frau auch ihrer Tochter, die Polizistin ist.
Von da an dauerte es nicht mehr lange und Eren S., der in dem Haus eine Wohnung hatte, geriet in den Fokus der Ermittler. Am 12. September vergangenen Jahres wurde der 46-jährige Groß- und Einzelhandelskaufmann vorläufig festgenommen und jetzt vor dem Landgericht München I zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Sein Komplize Emre M., 39, der mit auf der Anklagebank vor der 29. Strafkammer saß, kam mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten davon.
An jenem 12. September 2025 waren die beiden auf frischer Tat ertappt worden. Kurz vor 13 Uhr hatte Emre M. insgesamt neun Umzugskartons zusammen mit Eren S. aus dessen Wohnung auf die Straße getragen und in zwei Pkw verladen. In jeder Kiste befand sich Marihuana. Alles in allem knapp 83 Kilogramm. Von der Wohnung von S. wurde die brisante Fracht in eine Werkstatthalle in der Nähe gebracht. Dort schlugen wenig später die Fahnder der Polizei zu und nahmen S. und seinen Komplizen vorläufig fest. Außerdem fanden die Ermittler in der Wohnung des Groß- und Einzelhandelskaufmanns weitere sechs Hartplastikkisten mit insgesamt 20 Kilo Marihuana.
Nach Überzeugung des Gerichts hat sich Eren S. des Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge schuldig gemacht. Denn die bei ihm sichergestellte Menge überstieg bei Weitem die Grenze von 25 Gramm, die Erwachsene laut dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) vom 1. April 2024 in der Öffentlichkeit mit sich führen dürfen. Emre M. spielte nach Ansicht der Richter im Gegensatz zu Eren S. nur eine untergeordnete Rolle. Deshalb verurteilten sie den 39-Jährigen auch lediglich wegen Beihilfe und setzten die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung aus.
Der Verteidiger von Eren S., Rechtsanwalt David Mühlberger, forderte bei seinem Plädoyer, seinen Mandanten wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen, da dieser nur eine „typische Kuriertätigkeit“ ausgeübt habe. Der Groß- und Einzelhandelskaufmann habe, so Mühlberger, keinen Einfluss darauf gehabt, was mit dem Marihuana geschehe, und habe sich lediglich dazu bereit erklärt, die Droge für einen Unbekannten zu transportieren. Als Gegenleistung sollte sein Mandant zehn Cent pro Gramm Cannabis bekommen.
Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich bei der Tat, für die der 46-Jährige verurteilt wurde, jedoch nicht um eine „Gelegenheitstat“. Denn die Auswertung seines Mobiltelefons habe ergeben, dass S. auch schon in der Vergangenheit Drogentransporte übernommen habe, unter anderem bis ins Breisgau.

