Nach zähem Ringen hat die Bundesregierung ein Cannabisgesetz erlassen, das Kiffen seit 1. April unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Für Jugendliche, so heißt es, ist es nach wie vor verboten, sich einen Joint anzuzünden. Wer dabei erwischt wird, wird allerdings nicht mehr strafrechtlich belangt. "Wir sind raus", sagen Klaus-Peter Jüngst, 59, Leiter der Abteilung Jugendstrafrecht am Amtsgericht München, und sein Kollege Christian Gassner, Vollstreckungsleiter für die Jugendarrestanstalt in München. Was zunächst nach weniger Arbeit für die beiden Jugendrichter klingt, gibt für sie eher Anlass zur Sorge.
Cannabis-Legalisierung"Als Vater würde mir die jetzige Gesetzeslage enormes Kopfzerbrechen bereiten"
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Minderjährigen bleibt der Cannabiskonsum verboten. Doch wie kann man auf sie einwirken, wenn strafrechtliche Verfolgung nicht mehr möglich ist?
Annette Riedl/dpaMit dem neuen Cannabisgesetz kiffen auch Jugendliche praktisch ohne strafrechtliche Konsequenzen. Aber ist es wirklich so einfach? Ein Gespräch mit zwei Jugendrichtern.
Interview von Susi Wimmer
