Der Englische Garten misst 3,75 Quadratkilometer und gehört zu den größten städtischen Parkanlagen der Welt. Im Jahre 1789 wurde die Grünfläche von Kurfürst Karl II. für die Allgemeinheit geöffnet „und war nicht nur dem engeren Kreis des Hofes vorbehalten“, so führt der Vorsitzende Richter Martin Nebel ein. Seit der Teillegalisierung von Cannabis allerdings muss ein Teil der Münchner draußen bleiben, nämlich die Kiffer: Die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung hatte im Mai 2024 den Konsum von Cannabisprodukten im Englischen Garten mit Bußgeldandrohung untersagt. Dagegen zogen zwei Konsumenten vor Gericht, was zur Folge hatte, dass sich jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit dem Stoff zu befassen hatte.
René Korcak und Emanuel Burghard sind gewissermaßen zu den Gesichtern der Cannabis-Initiative avanciert, unterstützt werden sie vom Deutschen Hanfverband. „Ich bin Cannabis-Patient“, erzählt Korcak, „und ich will in Parkanlagen nicht mehr diskriminiert werden“. Er spricht im Plural, weil neben dem Englischen Garten in München auch Finanz- und Hofgarten vom Verbot betroffen ist.
Als leidenschaftlicher Standard-Tänzer könne er nicht mehr im Hofgarten walzern und sich im Englischen Garten nicht mehr mit Freunden treffen. „Wenn ich als chronischer Schmerzpatient eine Attacke habe, darf ich dort kein Cannabis konsumieren, sondern müsste den Garten verlassen oder ein Bußgeld riskieren.“
Korcak war 2020 an Schilddrüsenkrebs erkrankt, „den hab’ ich erfolgreich besiegt“, sagt der 27-Jährige. Aber was blieb, waren Schmerzschübe an Armen und Beinen. Die habe er in Absprache mit seinem Arzt dank eines ganzheitlichen Konzepts mittlerweile so im Griff, „dass ich ins Arbeitsleben zurückkehren kann“. Zum Konzept gehöre aber auch Cannabis, etwa ein Gramm pro Tag. Morgens ein Kraut zum Eindämmen der Schmerzen, abends ein anderes zum Schlafen.
Sein Mitkläger Emanuel Burghard sieht sich eher als „Genießer“. Dank der Teillegalisierung „dürfen wir Kiffer auch mal nach draußen“, sagt er. Wobei Burghard als gelernter Krankenpfleger die Sache auch differenziert sieht: Jeder Konsument sei auch „ein bissl Patient“. Jeder suche sich seine kleine Sucht im Alltag. „Und ich will keine Halbe Bier trinken, sondern einen Joint rauchen und das auch draußen im Freundeskreis.“

Nun hat die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung für den Park bestimmte Benutzerregeln erlassen, damit sich Parkbesucher nicht belästigt, gefährdet oder behindert fühlen. Da geht es etwa um zu laute Musik aus dem „Tonwiedergabegerät“, um bedrohliche Hunde oder Auswirkungen eines Vollrausches. „All diese Regeln“, sagt der Vorsitzende Richter Nebel, werden im Einzelfall betrachtet, „nur bei Cannabis hat man ein generelles Verbot verhängt“. Und er will wissen, was man denn seit Einführung des Verbotes für Erfahrungen gemacht habe?
Ganze fünf Fälle von verbotenem Cannabis-Konsum, so berichtet ein Vertreter der Schlösser- und Seenverwaltung, habe man in den Jahren 2024 und 2025 vor allem im Hofgarten registriert. Thomas Köster, Verwalter des Englischen Gartens, sagt, dass Drogenkonsum etwa am Monopteros schon immer da gewesen sei. „Unter Gauweiler hat sogar eine Task-Force der Polizei die Drogenkonsumenten verfolgt.“ Jetzt, seit der Teillegalisierung, habe sich das alles reduziert und verlaufen.
Wenn es um das Verhindern von Rauchschwaden geht, müsste man auch Tabakrauchen im Englischen Garten verbieten
Von der Beklagten ist zu hören, dass man Besucher vor Cannabis-Rauchschwaden schützen müsse. „Und was ist, wenn etwa ein Kind zu einem Cannabis-Konsumenten hinläuft?“, fragt der Anwalt provokant. In dem Fall hätte sich der Konsument strafbar gemacht, weil er laut Gesetz nicht in der Nähe von Kindern kiffen dürfe. Man wolle auch „Nutzungskonflikte“ vermeiden, manche Besucher „wollen nicht ständig den Rauch in der Nase haben oder mit ansehen, wenn einer kifft“.
Laut der Gartenregeln müsse die Erholung in der Natur gesichert sein, der Besucher solle vor Belästigungen und Gefahren geschützt werden. Aber ist der Kiffer eine Gefahr? Oder eine „erhebliche Belästigung“? Schon bei landwirtschaftlichen Gerüchen habe man etwa Probleme, diese nach dem Emissionsschutzgesetz zu beurteilen, sagt der Richter. „Was wird als belästigend empfunden?“, im Bereich Cannabis gebe es da „keine validen Feststellungen“. In puncto Diskriminierungsgebot will das Gericht schon gar nicht mehr tiefer einsteigen. Weil, wenn es um das Verhindern von Rauchschwaden geht, müsste man auch Tabakrauchen im Englischen Garten verbieten.
Bereits im Juli hatte der VGH eine Eilentscheidung erlassen und den harten Anti-Cannabis-Kurs der Regierung eingedampft, indem er im nördlichen Teil des Englischen Gartens Kiffen erlaubt hatte. Ein aktuelles Urteil zur Verhandlung am Montag könnte noch diese Woche kommen.

