Urteil des Landgerichts:Rauswurf für Petr Bystron

Urteil des Landgerichts: Muss seine Wohnung räumen: Petr Bystron.

Muss seine Wohnung räumen: Petr Bystron.

(Foto: Robert Haas)

Der AfD-Politiker muss seine Wohnung in München räumen, weil er diese, anders als im Mietvertrag vereinbart, nur noch privat nutzt. Das Landgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der Kündigung und gibt ihm Zeit bis Ende August.

Von Susi Wimmer

Petr Bystron muss raus. Nicht aus dem Bundestag, sondern aus seiner privaten Wohnung in München. Am Dienstag verkündete eine Zivilkammer am Landgericht München I, dass der AfD-Politiker das 220 Quadratmeter große Domizil in Bestlage an der Türkenstraße bis Ende August zu räumen habe. Sein Vermieter, die gemeinnützige Erwin-und-Gisela-Steiner-Stiftung, hatte ihm im vergangenen Jahr gekündigt, weil im Mietvertrag eine teils private, teils gewerbliche Nutzung vereinbart gewesen sei. Bystron habe aber die Wohnung nur noch privat genutzt.

Petr Bystron war Landesvorsitzender der AfD in Bayern. Er wurde vom Verfassungsschutz beobachtet, weil er mit der als rechtsextrem eingestuften "Identitären Bewegung" sympathisiert haben soll. Als er 2017 den Sprung in den Bundestag schaffte, wurde die Beobachtung eingestellt, zumal für die Beobachtung von Abgeordneten andere Hürden gelten. Bystron vermutet, dass seine politische Gesinnung mit der Kündigung zu tun haben könne.

1998 zog der 50-Jährige in das Haus an der Türkenstraße. In eben dieser Wohnung habe das Ehepaar Steiner selbst einst gelebt, sagt der AfD-Mann. Erwin Steiner war Maler, interessierte sich auch für den Film, und wurde von den Nationalsozialisten mit einem Berufsverbot belegt, weil er eine Jüdin geheiratet hatte. Heute unterstützt die Erwin-und-Gisela-Steiner-Stiftung begabte Künsterinnen und Künstler, denen die finanziellen Mittel fehlen. Sie vergibt Stipendien und fördert Projekte einzelner Künstler, die Bezug zu München und der Akademie haben. Im Krieg wurde das Haus an der Türkenstraße zerbombt, später wieder aufgebaut. Erwin Steiner starb 1953.

Als Bystron einzog, führte er eine Werbeagentur, nutzte die 220 Quadratmeter für sein Gewerbe und als Wohnung. Später habe er dort ein "Büro" gehabt, aber 2014 habe er die Räume so umbauen lassen, dass Kinderzimmer entstanden seien und seine Familie die Wohnung nur noch privat genutzt habe. Überhaupt die Umbauten: Er habe die Wohnung unrenoviert übernommen und selbst dreimal Instandhaltungsarbeiten vorgenommen.

Der Politiker will in Berufung gehen

Die Stiftung habe Bescheid gewusst, dass nur noch eine private Nutzung vorliege, "das hat sie nie gestört". In der vorangegangenen Verhandlung hatte der Anwalt der Stiftung angeführt, dass die Mietzahlungen nicht pünktlich gekommen seien und auch "andere Gründe" vorgelegen hätten. Die Steiner-Stiftung sowie deren Rechtsvertreter waren am Dienstag weder telefonisch noch schriftlich für eine Stellungnahme erreichbar.

Warum 2022 die Kündigung kam, ist für den AfD-Politiker nicht ersichtlich. Er vermutet, es könne auch damit zusammenhängen, dass im vergangenen Jahr "die Antifa vor dem Haus Rauchbomben gezündet hat". Oder dass die Stiftung das Haus sanieren und höhere Mieten kassieren wolle. Wie viel er für die 220 Quadratmeter derzeit bezahlt, will Bystron nicht sagen.

Laut dem am Dienstag ergangenen Urteil der 34. Zivilkammer muss der Politiker die Wohnung zum 31. August 2023 räumen, und er trägt die Kosten des Gerichtsstreits. Natürlich werde er in Berufung gehen, kündigt Bystron an, aber das werde ihm nicht viel Zeit verschaffen, de facto müsse er wohl raus.

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