Bushido-Fan drohte mit Amoklauf:"Ich war an dem Tag nicht gut drauf"

Ein Fan von Rapper Bushido kündigte einen Amoklauf an - ein Gericht verurteilte den Lagerarbeiter wegen Störung des öffentlichen Friedens nun zu 16 Monaten Haft auf Bewährung.

Alexander Krug

Per E-Mail kündigte er einen Amoklauf an, hielt damit die Polizei tagelang auf Trab und verursachte aufwändige Ermittlungen mit enormem logistischen Aufwand. Doch alles, was Abdessalem B., 22, im Amtsgericht zu seiner Verteidigung zu sagen hat, ist ein lakonisches "Ich war an dem Tag nicht gut drauf".

Bushido-Fan drohte mit Amoklauf: Der Lagerarbeiter, der in einer E-Mail mit einem Amoklauf gedroht hat, verehrt den deutsch-tunesischen Rapper Bushido (Bild) wie ein Idol.

Der Lagerarbeiter, der in einer E-Mail mit einem Amoklauf gedroht hat, verehrt den deutsch-tunesischen Rapper Bushido (Bild) wie ein Idol.

(Foto: Foto: dpa)

Staatsanwalt Martin Kronester kann über soviel Chuzpe nur den Kopf schütteln. "Sie geben sich hier rotzfrech und zerfließen vor Selbstmitleid", hält er dem Angeklagten vor. Doch der zeigt sich wenig beeindruckt.

Am 23. November 2006 schickte Abdessalem B. von einem Internet -Café aus eine E-Mail an die Homepage des deutsch-tunesischen Rappers Bushido, den er als Idol verehrt. "Ich habe Wut und Hass auf meinen Chef und die Schule. Ich habe mir eine Pistole beschafft", heißt es darin. Mit "einem Schuss" wolle er nun alles aus der Welt schaffen.

Ein aufmerksamer Leser der Homepage verständigte die Polizei, und die war sofort alarmiert. Denn nur drei Tage zuvor hatte ein Schüler in einer Realschule in Emsdetten in Nordrhein-Westfalen bei einem Amoklauf sieben Personen zum Teil schwer verletzt. Erst nach aufwendigen Recherchen konnte Abdessalem B. am 4. Dezember festgenommen werden.

"Ich war an dem Tag nicht gut drauf"

"Der Teufel hat mir irgendetwas geflüstert", verteidigt sich der gebürtige Tunesier, der seit knapp sieben Jahren in München lebt und derzeit als Packer in einem Lager arbeitet. "Es ist halt passiert", sagt er und zuckt mit den Schultern. "Es tut mir leid."

Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurde ein Laptop sichergestellt, auf dem laut Staatsanwalt gewaltverherrlichende Videos vor allem von Hinrichtungen und Enthauptungen aus dem Irakkrieg gefunden wurden. Richterin und Staatsanwalt wollen den Laptop einziehen, doch Abdessalem B. weigert sich. "Ich brauch' den für Bewerbungen", sagt er. Davon rückt er auch nicht nach einem intensiven Gespräch mit seinem Verteidiger in einer Verhandlungspause ab.

Das Gericht hat zwei Gutachter geladen, die den Geisteszustand des Angeklagten beurteilen sollen. Abdessalem B. habe sich damals als Kellner "ausgenutzt" gefühlt, erklärt ein Psychiater die Hintergründe der Tat. "Er musste die Drecksarbeit machen und wurde als Ausländer schlecht behandelt."

Die Demütigungen hätten beim Angeklagten Hassgefühle freigesetzt, einen echten Amoklauf habe Abdessalem B. aber nach eigener Aussage nie geplant. Beim Angeklagten gebe es "deutliche Persönlichkeitsauffälligkeiten", aus denen sich irgendwann eine Psychose entwickeln könnte. Nach derzeitigem Stand sei der Angeklagte aber voll schuldfähig. Der Psychiater empfiehlt in jedem Fall eine psychotherapeutische Behandlung.

Abdessalem B. erklärt sich damit einverstanden und kommt damit noch einmal um eine Vollzugsstrafe herum. "Das ist kein Spaß, was Sie da gemacht haben", macht ihm die Amtsrichterin nochmals deutlich.

Solche "Trittbrettfahrer" würden die Kräfte der Polizei binden und sie so von anderen wichtigen Aufgaben abhalten. Abdessalem B. wird zu 16 Monaten Haft verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Als Auflage muss er 2700 Euro an einen Verein für Gewaltopfer zahlen und eine ambulante Psychotherapie absolvieren. Ganz wohl ist der Amtsrichterin hinsichtlich einer Prognose nicht.

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