Vor Gericht:Bundespolizist verletzt Chef - zu Geldstrafe verurteilt

  • Ein Bundespolizist wurde vor dem Amtsgericht letztlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu 90 Tagessätzen verurteilt.
  • Der 39-Jährige hatte einen Übungsleiter mit einem explosiven Gegenstand beworfen.
  • Wäre der Angeklagte nicht 39 Jahre alt, könnte man die ganze Angelegenheit als "Lausbubenstreich" bezeichnen, soll die Richterin sinngemäß zu dem Bundespolizisten gesagt haben.

Von Andreas Salch

Die Berichte und Meldungen über den Prozess gegen einen 39-jährigen Bundespolizisten vor einem Schöffengericht am Amtsgericht München klangen bedrohlich: "Polizist wirft Sprengsatz nach Chef" beziehungsweise "Polizist wirft Handgranate auf Chef", titelten am Donnerstag zwei Münchner Boulevard-Zeitungen. Was war da passiert? Der Beamte musste sich, wie der Sprecher des Amtsgerichts München am Donnerstag auf Anfrage bestätigte, am Mittwoch wegen einer gefährlichen Körperverletzung verantworten. Die Verhandlung fand allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da auch geheime Einsatztaktiken der Bundespolizei zur Sprache kamen.

Im März vergangenen Jahres hatte der Angeklagte an einer größeren Übung in München teilgenommen. Dargestellt wurde angeblich eine "Geisellage". Dabei hat der 39-Jährige, so der Sprecher des Amtsgerichts, keine Handgranate, sondern einen selbstgebastelten "kleinen explosiven Gegenstand" gezündet, der "deutlich näher" an einen Knallfrosch komme - also nur eine geringe Explosivität habe. Diesen habe der Angeklagte in einen Raum geworfen, in dem sich der Übungsleiter befand. Gezielt habe er jedenfalls nicht nach seinem Vorgesetzten. Dieser hatte sich noch wegdrehen und sich die Ohren zuhalten können. Aufgrund der Detonation wurde er aber von einem umherfliegenden Gegenstand am rechten Oberschenkel getroffen. Dass der Übungsleiter schwer verletzt wurde, wie in einem Artikel behauptet wird, treffe dagegen nicht zu. Er habe, so lautete das ärztliche Fazit, am rechten hinteren Oberschenkel ein zirka zehn Zentimeter großes Hämatom sowie eine kleinere Hautverletzung erlitten.

Zum Motiv des Bundespolizisten konnte der Sprecher des Amtsgerichts München keine Angaben machen. Der Angeklagte hege jedoch keine Antipathien gegen den Übungsleiter. Beide würden sich bereits seit längerer Zeit kennen. Gleichwohl sei die Tat gefährlich gewesen. Wäre der Angeklagte nicht 39 Jahre alt, könnte man die ganze Angelegenheit als "Lausbubenstreich" bezeichnen, soll die Richterin sinngemäß zu dem Bundespolizisten gesagt haben. Woher er das Pulver für seinen selbstgebastelten Knallfrosch hatte, ist unklar. Der Beamte wurde vor dem Amtsgericht München letztlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu 90 Tagessätzen verurteilt. Zu deren Höhe gibt es keine Angaben. Intern hat die Bundespolizei vor dem Prozess gegen den 39-jährigen Bundespolizisten bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

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