Bundesgerichtshof:Urteil gegen Waffenhändler des OEZ-Attentäters rechtskräftig

Urteil gegen Waffenhändler rechtskräftig

Der angeklagte Waffenhändler steht vor einem Jahr zusammen mit seinen Anwälten im Landgericht im Verhandlungssaal.

(Foto: dpa)

Der Betreiber einer Waffenplattform war vor einem Jahr für schuldig befunden worden und hatte Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun das Urteil.

Zweieinhalb Jahre nach dem Anschlag am Olympia-Einkaufszentrum ist das Urteil gegen den Verkäufer der verwendeten Waffe rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten sei unbegründet, seine Verurteilung zu sieben Jahren Haft rechtsfehlerfrei, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) mit.

Der aus Marburg stammende Philipp K. hatte die Waffe samt Munition im Sommer 2016 über das sogenannte Darknet verkauft. Der 18 Jahre alte Käufer hatte damit am 22. Juli 2016 neun Menschen erschossen und sich das Leben genommen. Das Landgericht München I verurteilte Philipp K. vor einem Jahr wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen und illegalen Waffenhandels.

Der Angeklagte habe zwar von den Plänen des Attentäters nichts gewusst, so der BGH. Aber angesichts der Verkaufsumstände hätte er die grundsätzliche Möglichkeit einer schweren Straftat erkennen müssen. Neben dem Angeklagten hatten auch 22 Nebenkläger das Urteil angefochten. Sie wollten eine Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag oder gar Mord erreichen.

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