Provenienzforschung:Im Wechselbad der Gefühle

Lesezeit: 2 Min.

Max Kaus' "Kleines Selbstporträt" (1919) hängt heute im Buchheim Museum der Phantasie. Ursprünglich gehörte es vermutlich dem jüdischen Schauspieler Kurt Gerron, den die Nazis in Auschwitz ermordeten. (Foto: Nikolaus Steglich / Buchheim Museum der Phantasie)

Daniel J. Schreiber, Chef des Buchheim Museums der Phantasie, ist erleichtert über die Ergebnisse der Provenienzforschung in seinem Haus - auch wenn die Herkunft vieler Gemälde lückenhaft bleibt.

Von Sabine Reithmaier, Bernried

Das "Kleine Selbstporträt" von Max Kaus aus dem Jahr 1919 gehörte vermutlich einst Kurt Gerron, einem in den Zwanzigerjahren bekannten Schauspieler und Regisseur in Deutschland. Im "Blauen Engel" spielte er den Zauberkünstler Kiepert, sang in der Uraufführung von Brechts "Dreigroschenoper" (1928) im Theater am Schiffbauerdamm viel umjubelt das Lied von Mackie Messer und gab dort auch den Londoner Polizeichef Brown. Doch als Jude blieb ihm 1933 nichts anderes übrig, als zu fliehen. Er rettete sich erst in die Niederlande, wurde aber 1944 in Auschwitz ermordet.

Das Bild hängt heute im Buchheim-Museum und ist eines derjenigen, deren Provenienz nicht lückenlos zu klären ist. "Wir wissen zum einen nicht genau, ob unser Bild wirklich das von Gerron war", erläutert Museumschef Daniel J. Schreiber. Zum anderen sei ungeklärt, ob Gerron das Gemälde noch vor seiner Flucht verkaufte, denn nach einer Ausleihe an die Nationalgalerie belegen Briefe aus dem Jahr 1928, dass er daran dachte, das Bild zu veräußern. Zudem ist in den Akten der Nazis, die die Beschlagnahmung des Gerronschen Vermögens auflisten, kein einziges Kunstwerk verzeichnet. Trotzdem hat sich das Buchheim-Museum entschlossen, das Bild an die Lost-Art-Datenbank des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste zu melden, genauso wie die "Norwegische Landschaft" von Karl Schmidt-Rottluff aus dem Jahr 1911.

Besitzerin des Bildes "Norwegische Landschaft" (1911) von Karl Schmidt-Rottluff war einst die jüdische Zahnärztin und Kunstsammlerin Clara Goldschmidt (1886 - 1934). Sie hat das Gemälde vermutlich ihrer "arischen", also ungefährdeten Lebensgefährtin Elsa Hopf vererbt. Doch da kein Testament existiert, bleibt die Provenienz lückenhaft. (Foto: Nikolaus Steglich / Buchheim Museum der Phantasie)

Seit 2017 spürt Kunsthistorikerin Johanne Lisewski, inzwischen im Buchheim-Museum fest angestellt, der Herkunft der Gemälde nach. "Von Rechts wegen ist die private Buchheim-Stiftung dazu nicht verpflichtet, aber sie hat die Washingtoner Erklärung für die eigene Sammlung anerkannt", sagt Schreiber. In dieser Erklärung von 1998 haben sich 44 Staaten verpflichtet, Werke der Raubkunst zu identifizieren, Vorkriegseigentümer oder Erben ausfindig zu machen und "gerechte und faire" Lösungen zu finden. "Aber es wäre nur gerecht, wenn wir im Falle einer Rückgabe eines rechtmäßig gekauften Werks aus einem staatlichen Restitutionsfonds entschädigt würden", findet Schreiber. Staatlich begangenes Unrecht müsse auch vom Staat beglichen werden.

Inzwischen hat Lisewski 108 Werke untersucht. Die besondere Problematik des Buchheim-Museums: Anders als in anderen Häusern existieren hier keine Inventar- oder Zugangsbücher, die Auskunft über Herkunft oder Vorbesitzer liefern. Daher musste die Forscherin auch klären, wann Lothar-Günther Buchheim die Werke kaufte und seiner Sammlung einverleibte. Das ist nicht bei allen gelungen. Doch für 27 Gemälde konnte sie die Provenienz für den Zeitraum von 1933 bis 1945 rekonstruieren und einen NS-verfolgungsbedingten Entzug ausschließen. Für 71 Gemälde blieb die Provenienz trotz intensiver Recherchen lückenhaft. Für weitere acht Werke fand sie Hinweise, jedoch keine konkreten Verdachtsmomente auf Raubkunst. "Das ist ein ständiges Wechselbad der Gefühle", findet Schreiber, erleichtert darüber, dass relativ wenige Gemälde wirklich belastet sind.

Ernst-Ludwig Kirchners "Badende am Strand von Fehmarn" (1913) wurde bereits 1951 restituiert, Lothar-Günther Buchheim erwarb es erst später im Kunsthandel. (Foto: Nikolaus Steglich / Buchheim Museum der Phantasie)

Bei zwei Gemälden glaubte Lisewski lange, NS-Raubkunst vor sich zu haben. Bis sie in den Wiedergutmachungsakten in Berlin den Nachweis entdeckte, dass beide - Ernst-Ludwig Kirchners "Badende am Strand von Fehmarn" und Lovis Corinths "Baby Thomas" bereits 1951 an ihre Besitzer zurückgegeben worden waren. Buchheim erwarb sie erst Jahre später im Kunsthandel.

Die Ergebnisse des Forschungsprojektes sind unter https://sammlung.buchheimmuseum.de/ veröffentlicht.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: