Landgericht München:Knapp an der Feuer-Katastrophe vorbei

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Mehr als hundert Feuerwehrleute waren bei dem Brand vergangenen Oktober im Einsatz. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Ein 72-Jähriger steht vor Gericht, weil er in einer Laimer Wohnanlage Feuer gelegt haben soll. Dort leben 451 Bewohner.

Von Andreas Salch

Es hätte zu einer Katastrophe kommen können: In den frühen Morgenstunden des 28. Oktober vergangenen Jahres schlugen Flammen über den Balkon einer Apartment-Wohnung im neunten Stock einer Wohnanlage in der Hauzenberger Straße in Laim. Aus den Lüftungsschächten des 16-stöckigen Wohnhauses, in dem zu diesem Zeitpunkt 451 Menschen lebten, quollen dichte Rauchschwaden. In der Tiefgarage, wo zwei Autos in Flammen standen, gab es einen lauten Knall. Den mehr als als hundert Einsatzkräften von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr gelang es zum Glück, beide Brände zügig zu löschen. Verletzt wurde wie durch ein Wunder niemand.

Schnell stellte sich heraus, dass die Feuer gelegt worden waren. Ins Visier der Ermittler geriet Hermann H. Seit diesem Dienstag muss sich der 72-Jährige vor der 19. Strafkammer am Landgericht München I verantworten. H. gehörte außer der Wohnung im neunten Stock auch ein Mercedes C 204 in der Tiefgarage, der ebenfalls durch das Feuer völlig zerstört wurde. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Rentner das Feuer in seinem Apartment legte, um eine Zwangsversteigerung zu verhindern.

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Der Rentner will vorerst schweigen

Nach dem Brand fehlte von H. jede Spur. Er war untergetaucht. Knapp drei Wochen später wurde der 72-Jährige, nach dem öffentlich gefahndet wurde, am Münchner Hauptbahnhof festgenommen. Die Anklage legt ihm unter anderem besonders schwere Brandstiftung zur Last. Da der Rentner laut Ärzten an einer "anhaltend wahnhaften Störung" leidet, wird er im Falle einer Verurteilung strafrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden können.

Deshalb hat die Staatsanwaltschaft beantragt, H. in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik unterzubringen, sollten sich die Vorwürfe gegen ihn bestätigen. Aufgrund der psychischen Erkrankung des 72-Jährigen seien weitere "erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten". Warum seine Wohnung zwangsversteigert werden sollte, blieb zum Auftakt der Verhandlung offen. Hermann H. sagte, er werde vorerst keinerlei Angaben machen.

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