Wo er in Zukunft einmal leben will, weiß Christoph N. schon heute ganz genau. Sein „langfristiger Plan“ sei es, nach Mallorca zu gehen, berichtete der 44-jährige Immobilienverwalter am Dienstag Richterin Andrea Wagner, der Vorsitzenden der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I. Auf der Insel hatte N. einen Tabledance-Club. Doch Ende vergangenen Jahres wurde er von der Polizei festgenommen und nach Deutschland überstellt. Seither sitzt N. in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Münchner Immobilienverwalter, der über seine GmbH, die selbst Untermieter ist und Zimmer in einem Laufhaus im Norden Münchens an Prostituierte vermietet hat, während der Corona-Pandemie Subventionsbetrug begangen zu haben. Mit falschen Angaben bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern soll der umtriebige Unternehmer, der auch eine europaweit tätige Agentur leitet, die gegen Provision Tänzerinnen an Nachtclubs vermittelt, Überbrückungshilfen in Höhe von insgesamt knapp 700 000 Euro kassiert haben. Mit dem Geld, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, habe der 44-Jährige die „nicht förderfähige Komplettsanierung“ seines Bordells finanzieren wollen.
Um an das Geld zu kommen, soll Christoph N. die entsprechenden Anträge über seinen Steuerberater Martin L. gestellt haben, der den Ermittlungen zufolge in alles eingeweiht war. Der 59-Jährige ist ebenfalls wegen Subventionsbetrug angeklagt, befindet sich aber auf freiem Fuß. Das Verfahren gegen eine weitere Steuerberaterin von Christoph N. ist bereits gegen eine Geldauflage in Höhe von 30 000 Euro eingestellt worden.
In einer Erklärung, die sein Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Remiger, verlas, räumte der 44-Jährige die Vorwürfe aus der Anklage weitgehend ein. Allerdings bestreitet er, er habe einen „ausgearbeiteten Plan“ gehabt und „jede Zahl“ in den Überbrückungsanträgen „bewusst gefälscht“. Die Staatsanwaltschaft indes geht davon aus, die in den Anträgen genannten Zahlen seien vom Angeklagten „ins Blaue“ hinein behauptet worden.
Während der Pandemie sei es vielmehr sein Bestreben gewesen, so N., den Betrieb seines Laufhauses aufrechtzuerhalten. Heute wisse er, dass die Sanierung des Etablissements „nicht förderfähig war“. Dass aus seinen Fehlern „strafrechtliche Folgen erwachsen“, verstehe er. Die Erklärung endet mit den Worten: „Ich bin bereit, mich meiner Verantwortung zu stellen.“ Weitere Angaben zur Sache machte der 44-Jährige zunächst nicht. Nach Worten seines Verteidigers seien 115 000 Euro des entstandenen Schadens bereits an die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, die die Überbrückungsgelder gewährt hatte, zurücküberwiesen.
Der Verteidiger von Martin L., Rechtsanwalt Sascha Petzold, gab zum Auftakt des Prozesses ebenfalls eine Erklärung ab. Darin weist er den Vorwurf, wonach sein Mandant einen besonders schweren Fall des Subventionsbetrugs begangen habe, zurück. Es sei nicht ersichtlich, so Petzold, warum Martin L. die Anträge auf Überbrückungshilfe aus „grobem Eigennutz“ gestellt haben soll. Ein Urteil in dem Prozess wird für Anfang Oktober erwartet.

