Prozess am Landgericht München:14-Jährige im Schlaf getötet - enger Freund vor Gericht

Prozess am Landgericht München: Die 14-Jährige wurde tot in ihrem Bett gefunden.

Die 14-Jährige wurde tot in ihrem Bett gefunden.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Am Freitag startet der Mordprozess gegen den damals 17-Jährigen. Er soll die Schülerin nachts im Haus ihrer Eltern in Bogenhausen mit einem Stich in die Brust getötet haben.

Von Susi Wimmer

Für die Eltern muss das Leid unermesslich sein: An einem Sonntagmorgen im Oktober vergangenen Jahres fand die Mutter die 14-jährige Tochter leblos in ihrem Bett. Jegliche Reanimationsversuche von Rettungskräften blieben vergebens. Einen Tag später wurde ein enger Freund des Mädchens festgenommen. Der damals 17-Jährige soll das schlafende Mädchen mit einem Messerstich in die Brust getötet haben. Vom kommenden Freitag an muss sich der Münchner vor der Jugendstrafkammer am Landgericht München I verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor. Er soll der 14-Jährigen heimtückisch und aus niederen Beweggründen das Leben genommen haben.

Die beiden Jugendlichen waren damals wohl seit einigen Monaten ein Paar. Der 17-Jährige hatte ab und an schon im Elternhaus seiner Freundin im Stadtteil Bogenhausen-Denning übernachtet. Offenbar hatte sich das Mädchen in der Schule noch mit einem anderen Jungen angefreundet. Ob darin ein mögliches Motiv für die Tat liegen könnte, wird die Verhandlung klären.

In der Nacht auf den 24. Oktober 2021 jedenfalls schlief der 17-Jährige wieder bei seiner Freundin in Denning. Nach Erkenntnissen der Polizei wurde das Mädchen dann zwischen 4 und 6 Uhr früh mit einem Stich in die Brust getötet. Als die Mutter gegen 7.40 Uhr ins Zimmer ihrer Tochter kam, war der Freund weg, und das Mädchen lag leblos im Bett. Die verständigten Rettungskräften versuchten noch, das Mädchen zu reanimieren, aber jede Hilfe kam zu spät.

Bei der Festnahme "ohne Regung und etwas apathisch"

Die Nachricht vom Tod der 14-Jährigen verbreitete sich rasch auch im Freundeskreis der jungen Leute. Tags darauf, als die Fahndung nach dem 17-Jährigen schon auf Hochtouren lief, entdeckten Freundinnen den Gesuchten zufällig um 8 Uhr früh am Pasinger S-Bahnhof. Sie verständigten sofort die Polizei. Der junge Mann ließ sich widerstandslos festnehmen. Wo er sich den Tag und die Nacht über aufgehalten hatte, war unklar. Der Leiter der Mordkommission sagte damals, der junge Mann sei "ohne Regung und etwas apathisch gewesen". Zudem hatte er zwei Messer dabei.

In einer Pressekonferenz gab die Staatsanwaltschaft damals bekannt, dass der Festgenommene psychische Probleme habe. Nach SZ-Informationen ist inzwischen sogar von einer Persönlichkeitsstörung die Rede. Den Prozess begleiten wird auch ein psychiatrischer Gutachter, der am Ende die Schuldfähigkeit des Angeklagten beurteilen soll.

Acht Verhandlungstage hat die dritte Jugendkammer für den Prozess anberaumt, der komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden wird. Da der Angeschuldigte zur Tatzeit noch minderjährig war, greift das Jugendstrafrecht. Das heißt, es gilt, so der Angeklagte voll schuldfähig ist, eine Höchststrafe von zehn Jahren.

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