Bogenhausen:Schäferhund fällt Mädchen an

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  • Bereits am vergangenen Mittwoch ist ein Schäferhund kurz nacheinander auf zwei Kinder losgegangen. Eine Sechsjährige wurde dabei am Oberschenkel verletzt.
  • Die Hundebesitzerin schaute nur zu und machte später noch falsche Angaben zu ihrer Person.
  • Jetzt sucht die Polizei nach der Frau.

Von Melanie Staudinger

Ein einziger Griff nach der Leine hätte schon ausgereicht, doch die Hundebesitzerin schaute einfach nur zu: Wie erst jetzt bekannt wurde, hat am vergangenen Mittwoch ein Schäferhund zuerst versucht, ein vierjähriges Mädchen anzugreifen und anschließend ein sechsjähriges Mädchen attackiert und verletzt. Nur dem Eingreifen einer Mutter ist es zu verdanken, dass nichts Schlimmeres passiert ist. Denn die Halterin griff nicht ein, als sich ihr Tier losriss und auf die spielenden Kinder losging. Ganz im Gegenteil: Als sie im Anschluss an den Zwischenfall nach ihren Personalien gefragt wurde, nannte sie falsche Daten und entkam unerkannt. Nun sucht die Polizei nach der Frau.

Es sind beängstigende Szenen, die die Münchner Polizei aufgrund der Zeugenaussagen schildert: Am vergangenen Mittwoch um kurz vor halb sieben ging eine 29-jährige Münchnerin mit ihrer vierjährigen Tochter in der beliebten Bogenhausener Parkanlage "Grüntal" spazieren. Ihnen näherte sich eine Hundehalterin mit einem ausgewachsenen Schäferhund, den sie an einer neongelben Leine gesichert hatte. Doch das Tier versuchte plötzlich, sich loszureißen und auf das kleine Mädchen zuzustürmen. Geistesgegenwärtig nahm die Mutter ihr Kind sofort auf den Arm und konnte so Schlimmeres vermeiden. Schon bei diesem Zwischenfall soll die Hundebesitzerin nichts gegen die Beinahe-Attacke des Hundes unternommen haben. Weder sei sie ihm hinterhergelaufen, noch habe sie dem Tier befohlen, aufzuhören.

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Die Frau ist mit dem Hund unbeeindruckt weitergezogen und näherte sich nun drei weiteren Kindern. Die dreizehn-, zwölf- und sechsjährigen Mädchen spielten ebenfalls in der Parkanlage. Als Frau und Tier an den Kindern vorbeigehen wollten, kam es erneut zu einem Angriff. Diesmal konnte sich der Schäferhund erfolgreich losreißen. Er attackierte die Sechsjährige: Das Tier biss dem Mädchen in die Haare und schleuderte es durch Kopfbewegungen zu Boden. Das Kind konnte nicht mehr aufstehen, denn der Hund ging unvermindert weiter auf das Mädchen los und biss ihm in den linken Oberschenkel. Es erlitt eine Bisswunde und Kratzer.

Obwohl die Hundehalterin sich erneut in unmittelbarer Nähe des Vorfalls befand, soll sie ihren Hund wieder nicht zurückgehalten haben: Wieder soll sie ihm nicht befohlen haben abzulassen. Auch soll sie nicht versucht haben, den Hund an der Leine wegzuziehen. Es war die 29-jährige Mutter, die zum zweiten Mal gegen den aggressiven Hund einschritt. Sie hörte die Rufe des angegriffenen Mädchens und eilte der am Boden liegenden Sechsjährigen zur Hilfe. Sie schrie die Hundebesitzerin laut an, sie solle die Attacke unterbinden - vergeblich. Die Frau reagierte nicht, und so zog die 29-Jährige das Mädchen von dem Hund weg. Erst jetzt griff die Halterin nach der Leine und holte ihren Hund zurück.

Doch anstatt sich zu entschuldigen und der Situation zu stellen, verließ die Unbekannte den Tatort. Die beiden zwölf- und dreizehnjährigen Mädchen forderten sie zwar auf, Namen und Adresse zu nennen. Doch diese Angaben stellten sich im Nachhinein als falsch heraus. Die Polizei fahndet nun nach einer Frau, die zirka 1,70 Meter groß und etwa 40 Jahre alt ist. Sie soll nach Angaben der Zeugen schlank sein, aus Osteuropa stammen sowie braune schulterlange Haare und braune Augen haben. Wer Hinweise hat, soll sich bei der Polizei unter Telefon 089/2910-1 melden.

Der Angriff dieses Schäferhundes ist relativ glimpflich ausgegangen. Doch es kommt immer wieder zu Attacken von Hunden auf Menschen. Bekannt wurde vor allem der Fall eines Rottweilers, der im Frühjahr 2014 einer 15-Jährigen am Flaucher schwere Verletzungen zufügte. Der Halter floh ebenfalls, konnte aber ermittelt werden. Das Amtsgericht München verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Mann hatte sich nicht an den Leinen- und Maulkorbzwang für seinen Hund gehalten.

© SZ vom 22.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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