Böhringer-Prozess:Digital Crime: Der Tatort als 3-D-Modell

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In welcher Hand hielt der Mörder sein Werkzeug? Die Rechtsmediziner konnten das bislang nicht klären. Die Verteidiger von Benedikt T. haben deshalb eine dreidimensionale Tatortrekonstruktion in Böhringers Wohnung beantragt.

Alexander Krug

Im Mordfall Charlotte Böhringer könnte es zum Einsatz einer bislang vor einem Münchner Gericht noch nie erprobten neuen Methode der Kriminaltechnik kommen. Verteidiger Peter Witting beantragte am Mittwoch, dem 68. Verhandlungstag, eine von Schweizer Spezialisten angebotene dreidimensionale Tatortrekonstruktion in Böhringers Wohnung durchzuführen. Der Anwalt erhofft sich Aufschlüsse darüber, ob der Täter Rechts- oder Linkshänder war. Der wegen Mordes angeklagte Benedikt T., 33, ist Linkshänder.

Böhringer war am 15. Mai 2006 mit einem "stumpfen Gegenstand" erschlagen worden. Die Tatwaffe wurde nie gefunden. Aufgrund von im Schädel entdeckten winzigen roten Lackspuren könnte es sich um ein Brecheisen gehandelt haben. Die Wucht und die Anzahl der Schläge (mindestens 20) deuten darauf hin, dass der Täter in äußerster Erregung handelte. Die Frage, in welcher Hand der Mörder sein Werkzeug hielt, konnte bislang von Rechtsmedizinern nicht eindeutig geklärt werden.

Verteidiger Witting setzt nun auf die Schweizer Spezialfirma "Digital Crime Scene Reconstruction", die eine dreidimensionale Tatortrekonstruktion mit modernsten Mitteln der Laservermessung und der digitalen Fotografie anbietet. Böhringers Wohnung im Dachgeschoss der Parkgarage in der Baaderstraße ist seit der Auffindung der Leiche am 16. Mai 2006 noch immer versiegelt.

Benedikt T. befindet sich seit Montag im Hungerstreik

Ob die Richter Wittings Antrag folgen, steht noch nicht fest. Richter Manfred Götzl erkundigte sich am Mittwoch gleich zu Beginn nach dem Gesundheitszustand des Angeklagten, der sich seit Montag im Hungerstreik befindet. "Sie sehen ja, wie es mir geht", erwiderte Benedikt T. schmallippig. Äußerlich zeigte er sich nicht verändert, seine ohnehin eher hagere Statur lässt irgendwelche Rückschlüsse derzeit nicht zu. Er habe aber die Absicht, trotz des Hungerstreiks weiterhin an der Verhandlung teilzunehmen, versicherte er. "Er ist fest entschlossen, sein Vorhaben umzusetzen", bestätigte Verteidiger Witting. Sein Mandant nehme nur noch Flüssigkeit zu sich.

Gleichzeitig entspann sich ein Disput zwischen Staatsanwalt und Verteidiger über die Bemerkung des Angeklagten vom Montag, dass in seiner Zelle die Toilette abgedeckt werde, "damit die Ratten nicht hochkommen". "Es gibt dort keine Ratten", sagte Staatsanwalt Martin Kronester. Er selbst habe diesbezüglich bei der JVA nachgefragt. Ob er damit andeuten wolle, dass sein Mandat lüge, rief Anwalt Witting erregt.

Witting will auch die Frage der Übertragung von Blut auf Geldscheine nochmals erörtert wissen. In Benedikt T.'s Hose war ein 500-Euro-Schein mit DNS von ihm und Böhringer gefunden worden. Für den Anwalt ist dieses Indiz ohne Beweiskraft, da der Angeklagte die Leiche selbst entdeckt und sich dabei mit deren Blut beschmutzt hatte. Für die Übertragung der Spur auf den Geldschein gebe es viele Möglichkeiten. Der Prozesses ist mittlerweile bis zum 20. Juni terminiert.

© SZ vom 24.04.2008/af - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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