Süddeutsche Zeitung

Landgericht München:Schwarzeneggers Oktoberfest-Bodyguard muss ins Gefängnis

Der 36-Jährige wird wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten verurteilt. Eine Vorstrafe fällt besonders ins Gewicht.

Von Susi Wimmer

Der Mann, der Arnold Schwarzenegger bei seinen Wiesn-Besuchen in München immer beschützt hat, muss ins Gefängnis: Die 6. Strafkammer am Landgericht München I verurteilte den Bodyguard zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten. Die Kammer unter dem Vorsitz von Andrea Wagner sah es als erwiesen an, dass Fabian P. als selbstständiger Sicherheitsmann in 15 Fällen Steuern hinterzogen hatte. Dabei ging es um eine Schadenssumme von knapp einer Million Euro.

Der 36 Jahre alte Fabian P. hatte sich zum Prozessauftakt bereits geständig gezeigt. Die Strafkammer hatte ihm in Absprache mit allen Prozessbeteiligten in einem Verständigungsgespräch signalisiert, dass sich bei einem Geständnis der Strafrahmen zwischen viereinhalb und fünf Jahren bewegen werde. Der Personenschützer, der aus Sachsen-Anhalt stammt, hatte sich 2007 mit einer Event- und Sicherheitsfirma in München selbständig gemacht. Von 2012 bis 2016 kam eine weitere Sicherheitsfirma hinzu - allerdings unter den Daten seines Freundes M.

Auch Marcel M. saß nun wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor Gericht. Er wurde zur einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Die Strafe setzte das Gericht zur Bewährung aus. Denn die Kammer kam zu dem Schluss, dass Fabian P. faktisch der alleinige Betreiber der zweiten Firma war. Von 2012 bis 2016 gab P. keine Steuererklärung ab und schrieb fiktive Rechnungen von der einen Firma an die andere Firma. Das Gericht ging von einem Gesamtschaden in Höhe von 898 000 Euro aus.

Der Bodyguard war bereits im Jahr 2019 wegen Verstoßes gegen das Waffen- sowie Kriegswaffengesetz zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Er soll illegal eine Maschinenpistole sowie vier weitere Pistolen erworben haben. Eine Waffe hatte er im Garten seines Ferienhauses vergraben. Fabian P. ging gegen das Urteil in Berufung und erwirkte, dass die Strafe auf zwei Jahre und zwei Monate reduziert wurde und das Gericht ihn auf freien Fuß setzte, zumal eine günstige Sozialprognose bestehe und eine Fluchtgefahr ausgeschlossen werde. Diese noch offene Bewährungsstrafe fügte das Gericht nun zu einer Gesamtstrafe zusammen. Beide Männer können gegen das Urteil der Strafkammer Revision einlegen.

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