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Sozialreferat will sich wieder zentral um das Wohngeld kümmern

Überlegungen, die Bearbeitung der Wohngeldanträge aus den zwölf Sozialbürgerhäusern zusammenzuführen und zentral zu erledigen, gab es schon seit Jahren. Nun aber will Sozialreferentin Brigitte Meier endlich Ernst machen mit der Zentralisierung. Von 2017 an, so soll der Sozialhilfeausschuss am Donnerstag beschließen, werden die Wohngeldanträge wieder zentral im Wohnungsamt bearbeitet.

Im Zusammenhang mit der Wohngeldnovelle 2009 war es in den Sozialbürgerhäusern zu erheblichen Bearbeitungsrückständen gekommen. Antragsteller mussten mitunter mehrere Monate warten, bis sie einen Bescheid erhielten. Das lag nicht nur an der größeren Zahl von Antragstellern, sondern auch daran, dass sich im Schnitt nur zwei Sachbearbeiter pro Sozialbürgerhaus um das Wohngeld kümmerten. Krankheitsausfälle oder Urlaub sind in einer solch kleinen Einheit aber nicht mehr zu kompensieren, es entstehen schnell große Rückstände. Gerade aber für Menschen mit geringem Einkommen ist das Wohngeld eine wichtige Leistung: Sie kann verhindern, dass die Betroffenen ergänzend Sozialhilfe oder Hartz IV in Anspruch nehmen müssen.

Aufgrund der steigenden Bevölkerungszahlen und der Wohngeldnovelle 2016 rechnet das Sozialreferat mit steigenden Antrags- und Wohngeldempfängerzahlen. Brigitte Meier will mit der Zentralisierung nun sicherstellen, dass die Anträge in einer "normalen Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen" erledigt sind, "ohne dass Rückstände entstehen". In einer zentralen Einheit, die aus den derzeit 26 Vollzeitstellen und den zwölf befristet zugeschalteten Stellen wegen der Wohngeldnovelle bestehen wird, lasse sich die Arbeit besser verteilen. Ohnehin gaben nur etwa 15 bis 20 Prozent der Antragsteller ihre Unterlagen persönlich in den Sozialbürgerhäusern ab. Das soll auch weiterhin an den Infotheken der Sozialbürgerhäuser möglich bleiben. Außerdem sei es bei einer Zentralisierung leichter möglich, eine gerechte Arbeitsverteilung sicherzustellen. Auch die starken Schwankungen bei Anträgen und Empfängern seien leichter auszugleichen.

Nur noch 4471 Münchner Haushalte mit geringem Einkommen hatten 2014 Anspruch auf Wohngeld. Vom nächsten Jahr an dürfte deren Zahl wieder etwa knapp doppelt so hoch sein.

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SZ vom 27.10.2015 / loe
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