Besitzerin weigert sich Auto abzuholen:Die Dauerparkerin

Seit 2003 steht ein weißer Mitsubishi im Parkhaus an der Theresienwiese - die Besitzerin weigert sich, das Auto abzuholen. Rechnet man die Parkkosten zusammen, kommt man auf mehr als 60.000 Euro. Nun geht der Fall vor Gericht.

Von Florian Fuchs

Nein, sagt Claus Schnell, "ich ärgere mich eigentlich nicht". Es ist schließlich sein Job, und deshalb kümmert er sich halt. Ziemlich ungewöhnlich ist es aber schon, was der Geschäftsführer der "Bavaria Parkgaragen GmbH" gerade erledigen muss: In dem von ihm geführten Parkhaus an der Schwanthalerstraße steht seit knapp zehn Jahren ein Auto, das die Besitzerin partout nicht mehr abholen will.

Rechnet man die Parkkosten zusammen, die sich dadurch Tag für Tag angehäuft haben, kommt man auf mehr als 60.000 Euro. Weil die Besitzerin aber nicht zahlen will, nicht einmal knapp 7500 Euro Langzeitmiete für den Parkplatz, geht der Fall nun bald vor Gericht. "Und dann werde ich das Auto hoffentlich endlich los", sagt Geschäftsführer Schnell.

Die Geschichte mit dem weißen Mitsubishi begann im Jahr 2003, als sich die Besitzerin in dem Parkhaus nahe der Theresienwiese einen Platz suchte und ihren Wagen abstellte. Einige Monate später fällt den Mitarbeitern auf, dass das Fahrzeug lange nicht mehr bewegt wurde. "Es ist atypisch, dass Autos mehr als sechs Wochen abgestellt werden", sagt Schnell.

Mitarbeiter von Parkhäusern wenden sich in solchen Fällen an die Polizei und lassen erst einmal klären, ob das Auto mit einer Straftat zu tun hat. Das Ergebnis der Überprüfung des weißen Mitsubishi: kein krimineller Hintergrund. Also hat Schnell den Kontakt der Besitzerin herausgefunden und sie gebeten, den Wagen wieder abzuholen. "Sie hat uns jedes Mal zugesichert, dass sie das bald macht und dann auch zahlt. Aber sie ist nie erschienen." Einen Grund für ihr Verhalten nannte sie nie.

Schnell war es dann irgendwann zu doof. Einfach wegbringen durfte er das Auto aber auch nicht. "Die Frau hat ja auf den ersten Blick nichts falsch gemacht. Unser Geschäftsmodell sieht vor, dass die Leute hier ihre Autos abstellen und dann dafür zahlen." Allerdings sieht das Geschäftsmodell ebenso vor, dass die Leute ihre Fahrzeuge auch wieder abholen. Schnell hat nun zwei Kniffe gefunden, wie er die Besitzerin drankriegen kann. Erstens ist aus dem Fahrzeug inzwischen ein Dauerparker geworden, und dafür müsste man mit dem Parkhaus eine eigene Vereinbarung treffen. Zweitens ist die Zulassung abgelaufen - und Fahrzeuge ohne Zulassung sind in dem Parkhaus nicht erlaubt.

Die eigentlich fälligen 60.000 Euro will Schnell gar nicht verlangen. Er hat aber die Monatsmieten zusammengerechnet, die ein Dauerparker bei ihm zahlt, und ist so auf knapp 7500 Euro gekommen. Vor Gericht, da ist er zuversichtlich, wird er das Geld erhalten. Das Gericht soll die Besitzerin außerdem auffordern, den Wagen endlich abzutransportieren. Falls dies dann nicht geschieht, kann Schnell endlich selbst tätig werden.

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