Süddeutsche Zeitung

Berufungsprozess im Fall Teresa Z.:Polizist bleibt bei Notwehr

Mit einem Faustschlag brach er Teresa Z. Nasenbein und Augenhöhle und wurde dafür zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Nun treffen der Polizist und die junge Frau erneut in München vor Gericht aufeinander - ein Urteil fällt erst im März.

Von Anna Fischhaber

"Warum sind Sie nicht einfach ausgewichen?" Irgendwann stellt der Anwalt von Teresa Z. die Frage. Der Polizist Frank W. sagt: "Ich hatte Angst." So recht kann man sich das noch immer nicht vorstellen: Auf der einen Seite des Verhandlungssaals sitzt der breitschultrige Polizist, auf der anderen die zierliche Teresa Z., die bei dem Schlag gefesselt war. Bereits zum zweiten Mal treffen die beiden an diesem Dienstagvormittag in München vor Gericht aufeinander.

Zehn Monate wegen Körperverletzung im Amt, ausgesetzt auf Bewährung, und eine Geldstrafe von 3000 Euro, weil er der gefesselten 24-Jährigen auf einer Polizeiwache in München-Au mit einem Faustschlag das Nasenbein und die Augenhöhle gebrochen hat. So lautete im August vergangenen Jahres das Urteil des Amtsgerichts München. Jetzt muss sich das Landgericht München I mit dem Fall des 34-jährigen Polizisten Frank W. befassen - und das gesamte Verfahren noch einmal aufrollen.

Was der Mann mit seiner Berufung erreichen will, ist unklar. Sein Verteidiger ist nicht bereit, Stellung dazu zu nehmen. Somit bleibt vorerst offen, ob es dem Polizist um eine mildere Strafe geht, oder er nun einen Freispruch anstrebt. Auch Gericht und Staatsanwaltschaft wollen dazu keine Angaben machen.

Klar ist: Frank W. pocht weiter darauf, dass sein Faustschlag Notwehr gewesen sei. Mit seinem Entschluss, eine Woche nach dem Urteil des Amtsgerichts Rechtsmittel einzulegen, hatte Frank W. im Sommer Münchens neuen Polizeipräsidenten Hubertus Andrä brüskiert. Der hatte sich einen Tag nach dem Prozess in einem Brief an Teresa Z. bereits für den Schlag seines Beamten entschuldigt und auch finanzielle Entschädigung in Aussicht gestellt.

Nun wird erneut verhandelt. Im Publikum sitzt diesmal auch Wolfgang Wenger, Pressesprecher der Münchner Polizei. Vor der Verhandlung erzählt er, dass Frank W. noch immer suspendiert sei und das Disziplinarverfahren gegen ihn ruhe, so lange verhandelt wird. Wird ein Polizist zu mehr als zwölf Monaten verurteilt, muss er aus dem Dienst ausscheiden. Aber auch nach einer minder schweren Verurteilung muss der 34-Jährige mit einer Entlassung aus dem Polizeidienst rechnen.

Wie bereits bei der ersten Verhandlung sind der Beamte und die junge Frau geladen sowie sechs Polizeibeamte. Neue Zeugen gibt es nicht. Zunächst sagen Frank W. und Teresa Z. aus, an ihrer Darstellung der Ereignisse hat sich wenig geändert. Die heute 24-Jährige hatte nach einem Streit mit ihrem Freund im Januar 2013 selbst die Polizei gerufen. Zwei Streifenwagen brachten das Paar getrennt zur Wache. Schon unterwegs gab es Ärger, auf der Polizeiwache eskalierte die Situation.

"Ich hatte Panik", sagt die junge Frau. "Ich lag schon in der Zelle - ich wollte einfach nur, dass sie mich loslassen." Bei Frank W. klingt das ein wenig anders: "Als wir ihr die Fesseln abnehmen wollten, schlug sie um sich." Schließlich spuckte sie ihn an, der Polizist schlug zu. Die auf einer Pritsche fixierte Teresa Z. habe zu einem Kopfstoß angesetzt, gegen den er sich verteidigen wollte. Aus einem Reflex heraus. "Ich war nicht wütend, ich wollte sie beruhigen", sagt er noch, als der Richter ihn fragt, ob er auf Rache aus gewesen sei. Teresa Z. will sich dagegen nur an das Spucken erinnern, dann folgten die Schläge - in ihrer Version sind es zwei.

"Ich will doch nur, dass alles vorbei ist"

"Das war sicher kein Reflex, ein Faustschlag ist eine aktive Handlung", hatte der Richter bei seiner Urteilsbegründung im Sommer gesagt. Ein Gutachter hatte den Polizisten zuvor schwer belastet: "Der Schlag muss intensiv gewesen sein", sagte der Sachverständige damals. "Bei einer Abwehr würde man nicht einen Faustschlag erwarten, sondern eher einen Kontakt mit der flachen Hand", erklärte er weiter. Auch eine Ausholbewegung spreche gegen eine reine Selbstschutzmaßnahme. Der Sachverständige soll nun erneut gehört werden.

Neu ist an diesem Dienstagvormittag nur die Rekonstruktion, die per Beamer an die Wand projeziert wird. Teresa Z. und Frank W. zeigen in zwei Filmen, wie sie den Hergang in Erinnerung haben. Neue Erkenntnisse bringt auch das kaum. Der Anwalt von Frank W. fragt immer wieder scharf nach, ist ganz offensichtlich darum bemüht, die Glaubwürdigkeit von Teresa Z. in Frage zu stellen. Die Frau wirkt unsicher, weint schließlich. Sie leidet bis heute physisch und psychisch an den Folgen der Tat. "Ich will doch nur, dass alles vorbei ist", sagt sie in der Mittagspause.

Der Prozess wird am Nachmittag mit den Aussagen der Kollegen von Frank W. fortgesetzt. Einer der Polizisten, die an dem Geschehen beteiligt war, kann nicht vernommen werden. Der Beamte hatte sich kurzfristig entschuldigt, da er erkrankt sei. Nächster Verhandlungstermin ist der 10. März. Dann soll auch ein Urteil fallen.

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