Inklusion:Mehr Selbstbestimmung für rechtlich Betreute

Inklusion: Die Betreuungsstelle in der Mathildenstraße 3a im Amt für Soziale Sicherung des städtischen Sozialreferats leitet Karin Falkenberg.

Die Betreuungsstelle in der Mathildenstraße 3a im Amt für Soziale Sicherung des städtischen Sozialreferats leitet Karin Falkenberg.

(Foto: Robert Haas)

Die Betreuungsrechtsreform stärkt das Mitspracherecht für Menschen, die im Alltag nicht mehr alleine klarkommen. Die neuen Regeln fordern höheren Einsatz von Berufsbetreuern. Doch von denen gibt es immer weniger.

Von Sven Loerzer

Menschen mit Demenz kommen im Verlauf der Erkrankung immer weniger mit dem Alltag zurecht. Das kann sich daran zeigen, dass Rechnungen unbezahlt und Behördenschreiben unbeantwortet bleiben, Fristen und Termine versäumt werden, oder Betroffene nicht mehr in der Lage sind, sich um ihre Gesundheit zu kümmern. Wenn aufgrund von körperlichen und seelischen Erkrankungen und Behinderungen Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, wurden sie früher unter Pflegschaft oder Vormundschaft gestellt, galten landläufig als entmündigt.

Vor gut 30 Jahren, 1992, schaffte eine große Reform die Entmündigung ab. Eine weitere Reform, die zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, soll die Rechte der Betreuten weiter stärken und ihren Wünschen noch mehr Gewicht geben. Mehr als 13 000 Menschen in München haben eine rechtliche Betreuung, etwa 1000 mehr als noch vor zehn Jahren. Auf die städtische Betreuungsstelle kommt durch die Reform eine ganze Reihe von neuen Aufgaben zu, weshalb ihr der Stadtrat schon jetzt fünf weitere zu den rund 60 Personalstellen genehmigt hat, die zusätzlichen Kosten betragen rund 370 000 Euro jährlich.

"Das neue Betreuungsrecht stärkt die Selbstbestimmung und die Mitsprache der betreuten Person", betont Sozialreferentin Dorothee Schiwy (SPD). "Betreuung muss sich künftig deutlich mehr als bisher am Wunsch und Willen der Betreuten orientieren." Diese Veränderung sei "dringend geboten" gewesen, bekräftigt die Sozialreferentin. "Wir werden als Sozialbehörde alles dafür tun, das neue Betreuungsrecht so gut es geht umzusetzen." Die Reform geht letztlich auf die vom Gedanken der Selbstbestimmung getragene Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zurück. Der zuständige Fachausschuss machte im deutschen Betreuungsrecht Mängel bei den Rahmenbedingungen als auch bei der praktischen Umsetzung aus.

Eine Obergrenze für Pflegschaften setzt die Reform nicht

Rund 60 Prozent der Betreuungen werden ehrenamtlich geführt, meist von Angehörigen oder Verwandten, die dabei von den Betreuungsvereinen unterstützt werden. Außerdem gibt es etwa 200 Berufsbetreuer in München, darunter 50 Sozialpädagogen, 70 Juristen und 80 Betreuer aus sonstigen Berufen, wie etwa Krankenpfleger, Kaufleute, Pädagogen und Psychologen. Auch mit der neuerlichen Reform sei keine Obergrenze festgelegt, wie viele Betreuungen ein Berufsbetreuer führen darf, erklärt Karin Falkenberg, Leiterin der Betreuungsstelle. Vor der Reform von 1992 hatte es Fälle gegeben, in denen Anwälte um die 200 Pflegschaften vom Schreibtisch aus verwalteten. Nach der neuerlichen Reform müssten Betreuer nun mitteilen, wie viele Betreuungen sie führen und wie sie organisiert sind. Zwar könnten Betreuer, die Mitarbeiter beschäftigen, mehr Betreuungen führen, als allein Tätige, aber es bestehe dabei auch die Gefahr, dass nicht nur Verwaltungsaufgaben auf Mitarbeiter übertragen werden. Da aber nur der Betreuer selbst registriert werde und künftig eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen hat, bewege man sich da in einer Grauzone.

Dass die Wünsche von Betroffenen mehr Berücksichtigung finden müssen, begrüßt Karin Falkenberg, es bereitet ihr aber auch Sorgen. So sollen Betreute künftig auf Wunsch ihren möglichen Betreuer zuvor kennenlernen, um auf diese Weise mitbestimmen zu können. Das aber werde sich kaum erfüllen lassen, weil sich schon jetzt ein eklatanter Mangel an Berufsbetreuern abzeichnet. Dass sich dann die Betreuten drei Betreuer vorher anschauen können, werde nicht funktionieren, weil die Betreuer dafür keine Vergütung bekommen. Künftig sollen die Betreuer auch die Berichte für das Gericht mit ihren Betreuten besprechen, das koste ebenso zeitliche Kapazitäten. Auch das neue Gesetz lasse noch "Hintertürchen", um über die Betreuten hinweg zu entscheiden. Die Betreuung greife in die Persönlichkeitsrechte sehr stark ein, "da kann der Wunsch, dass man vieles bespricht, nichts daran ändern".

Umso mehr kommt es deshalb darauf an, Betreuungen zu vermeiden und stattdessen andere Hilfen zu vermitteln. Sehr gut findet Dorothee Schiwy, dass vor jeder Betreuung mögliche andere Unterstützungsmöglichkeiten geprüft werden müssen. Etwa ob Hilfsangebote durch Alten- und Servicezentren in Frage kommen, oder durch "Postpaten" oder Begleitdienste, meint Karin Falkenberg, wenn der Betroffene in der Lage sei zu kooperieren. Die Reform stärkt diese Zielrichtung, allerdings fehlten ausreichende Angebote. "Es gibt einen Riesenmangel an Behördenhelfern." Das betreffe oft Migranten, aber auch alte Menschen, die damit überfordert sind, Anträge bei Behörden auszufüllen und zu stellen. Und schon gar nicht sollte jemand, der mit Onlinebanking und Smartphone nicht zurechtkommt, deswegen auf einen Betreuer angewiesen sein.

Wer Berufsbetreuer werden will, muss einen Sachkundelehrgang nachweisen

Zumal es künftig wohl nicht genügend Betreuer geben werde, die Zahl der Bewerber sei deutlich zurückgegangen. Künftig muss sich die Betreuungsbehörde unter anderem in einem persönlichen Gespräch von der Eignung überzeugen und sich auch einen Sachkundenachweis vorlegen lassen, sofern der Berufsbetreuer nicht schon vor dem Jahr 2020 tätig war. Der Sachkundelehrgang umfasst insgesamt 270 Stunden. Volljuristinnen und -juristen brauchen nur 90 Stunden, Sozialpädagoginnen und -pädagogen 120 Stunden. Weil das Zeit und Geld kostet, dürfte es nicht leicht sein, ausreichend Ersatz für Betreuer zu finden, die jetzt ins Rentenalter kommen. Dann aber kann das Gericht die Betreuungsbehörde zum Betreuer bestellen, die dazu wiederum Personal einstellen müsste.

Karin Falkenberg setzt deshalb auch verstärkt auf Aufklärung, wie wichtig eine Vorsorgevollmacht für jeden ist: Denn nicht nur Krankheit und Behinderung, sondern auch ein Unfall kann plötzlich dazu führen, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. "Aus meiner Sicht wäre es wünschenswert, dass jeder, der eine Vertrauensperson hat, eine Vorsorgevollmacht ausstellt." Gibt es niemanden, der das absolute Vertrauen genießt, dann rät Falkenberg zur Betreuungsverfügung. Dort könne man seine Wünsche formulieren, etwa wer Betreuer werden soll, aber auch wen man auf gar keinen Fall als Betreuer haben will.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusInklusion an der Schule
:"Es ist frustrierend, wenn das Kind aussortiert wird"

Einen Schul-Platz für ein Kind mit Behinderung zu finden, ist in München eine Herausforderung. Entscheidend dabei: das Wohlwollen der Schulleitung. Zwei Mütter berichten von ihren Kämpfen, ihrer Ohnmacht - und vom Scheitern.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: