Süddeutsche Zeitung

Urteil:Stadt muss BDS-Kampagne keine Räume zur Verfügung stellen

  • Die Stadt muss keine Räume für die als antisemitisch eingestufte BDS-Kampagne zur Verfügung stellen, urteilte das Verwaltungsgericht.
  • Ein der BDS offenbar zumindest nahestehender Kläger wollte im Stadtmuseum eine Podiumsdiskussion veranstalten.
  • BDS steht für "Boycott, Divestment and Sanctions", dabei handelt es sich um eine politische Kampagne, die Israel wirtschaftlich, kulturell und politisch isolieren will.

Von Stephan Handel

Die Stadt München muss keine städtischen Räume für Veranstaltungen zur Verfügung stellen, bei denen zu befürchten ist, dass dort Inhalte und Ansichten der als antisemitisch eingestuften BDS-Kampagne diskutiert werden: Das hat das Verwaltungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. BDS steht für "Boycott, Divestment and Sanctions", dabei handelt es sich um eine politische Kampagne, die Israel wirtschaftlich, kulturell und politisch isolieren will.

Ein der BDS offenbar zumindest nahestehender Kläger wollte im Stadtmuseum eine Podiumsdiskussion veranstalten. Dabei sollte über einen Beschluss des Stadtrats diskutiert werden, der BDS von der Nutzung städtischer Räume ausschließt. Die Stadt aber verweigerte die Podiumsdiskussion mit der Begründung, es sei schwer möglich, den Beschluss zu diskutieren, ohne dass die Anliegen der BDS zur Sprache kämen. Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation und wies die Klage des Mannes ab.

Zum einen, so die Urteilsbegründung, entspreche die Veranstaltung nicht dem Zweck des Stadtmuseums: die "Förderung der Kunst, der Kultur, der Volksbildung und der Heimatpflege". Zum anderen stünden Veranstaltungen dort stets in Beziehung zu laufenden Ausstellungen. Die Stadt habe zudem das Recht, per Satzung die Nutzung ihrer Räume einzuschränken, erklärte das Gericht.

Der Kläger wollte feststellen lassen, dass der Stadtratsbeschluss zur Ächtung der BDS seiner Veranstaltung nicht entgegenstehe. Doch auch in diesem Punkt wies das Verwaltungsgericht die Klage ab: Die Ablehnung seiner Podiumsdiskussion verstoße nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit - aus diesem Grundrecht folge kein Benutzungsrecht für öffentliche Räume.

Auch die Argumentation mit dem Recht auf Meinungsfreiheit führte den Kläger nicht zum Erfolg. Das Gericht befand, die Stadt verbiete ihm ja nicht seine Meinung. Es werde ihm nicht einmal verboten, seine Meinung im Stadtmuseum zu äußern oder zu verbreiten. Die Verbannung von bestimmten Veranstaltungen aus städtischen Räumen aber sei eine "politische Grundsatzentscheidung", die dem Stadtrat zustehe - vor allem auch deshalb, weil der Beschluss nicht nur BDS-befürwortende Veranstaltungen ausschließe, sondern auch solche, die sich mit der Kampagne kritisch auseinandersetzen wollten.

Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) erklärte, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei "ein wichtiges Zeichen für alle, die sich antisemitischer Stimmungsmache in jeder Form entgegenstellen".

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Quelle:
SZ vom 20.12.2018/haeg
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