Kolumne "Das ist schön":Lass dich bloß nicht aus der Verfassung bringen

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Die Landtagsfraktion der Grünen hat Künstler als Experten zur Bayerischen Verfassung gehört. Entstanden ist dabei eine Wanderausstellung, die bald durch die Lande ziehen soll.

Von Susanne Hermanski, München

Angefangen hat alles mit der unseligen Diskussion über die Systemrelevanz von Kunst und Kultur in Zeiten der noch unseligeren Pandemie. Als mittendrin auch noch die bayerische Verfassung ihren 75. Geburtstag hatte, verfielen die Landtags-Grünen auf eine interessante Idee, die sowas wie der Lackmustest für die Sache werden sollte: Sie baten die Künstler des Freistaats, in dessen Grundordnung einzutauchen, und ihnen einen "Sachverständigenbeitrag" zukommen zu lassen in Form einer künstlerischen Perspektive auf eben jenes Regelwerk.

Die Resonanz war breit gefächert. Viele hatten Lust, sich mit Fragestellungen auseinanderzusetzen wie: "Was ist besonders wertvoll an unserer Verfassung? Was kann raus? Was muss rein? Und wie können wir sie schützen?" Aus den Einreichungen suchte eine Jury - zu der auch die so parteilose wie unparteiische Verfasserin dieser Zeilen zählte - zehn Personen und ihre Konzepte aus. Von der Medienkunst, Performances, Slam-Poetry bis hin zu Skulpturen ist alles dabei. Unter Einsatz von Kreativität, Witz, Handwerk und KI sind die Künstler den Artikeln und Paragrafen zu Leibe gerückt.

Julius Niemeyer etwa widmete sich in einer Sound-Installation dem Verfassungstext in Gänze und ließ einen Algorithmus darin gehörigen Unfrieden stiften, indem er minimale Abweichungen programmierte. Schon wurde aus der Landeshauptstadt von Bayern Nürnberg. Der Dichter Jörg Baesecke besah sich in seinem Poetry Slam "Heimatboden" aus der Sicht eines Münchner Wohnungssuchenden eingehender den Artikel 161, der da besagt: "Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- und Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen." Im Landtag waren alle Arbeiten nur einen einzigen Tag lang zu sehen. Ein Werk wird dort jedoch dauerhaft bleiben: Adi Hoesles Version der Verfassung in Brailleschrift. Die Gesetzestafeln des Allgäuers beziehen sich in unmissverständlicher Klarheit - und eben doch nicht für jedermann lesbar - auf Artikel 118a "Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden." Sie wurden vom Landtag angekauft. Die mit vielen Informationen angereicherte Schau insgesamt soll von Sommer an als Wanderausstellung von allen gemietet werden können - Schulen und Gemeinden zum Beispiel - die sich dafür interessieren. Und das ist schön.

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