Ein Verstoß gegen die Gurtpflicht wird regulär mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro bestraft. Ungleich kostspieliger ist dieses Vergehen jedoch für einen Autofahrer in München im Frühjahr 2022 geworden. Nachdem Polizeibeamte den nicht angeschnallten Mann angehalten hatten, entdeckten sie in seinem Wagen mehrere Geldbündel im Wert von 25 200 Euro. Eine Wohnungsdurchsuchung brachte weitere 43 000 Euro Bargeld zutage – teils in einem Waschmittelbehälter versteckt, offenbar um Spürhunde zu täuschen. Hinzu kamen diverse Handys, verschlüsselte Chats und automatisch löschende Apps, was alles auf einen professionellen Drogendealer hindeutete.
Das Geld – insgesamt fast 80 000 Euro – wurde letztlich eingezogen und ging an den Staat. Federführend hierbei war die Zentralstelle Geldwäschebekämpfung und Vermögensabschöpfung Bayern (ZGV), die bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt ist. Sie unterstützt nicht nur Gerichte und Staatsanwaltschaften im Freistaat bei der Einziehung von Geldern mit illegaler Herkunft – allen voran aus organisierter Kriminalität, Drogenhandel und Betrug. Sondern die ZGV ist auch für besonders große Geldwäscheverfahren im Freistaat zuständig.
„Das Geld liegt auf der Straße“, sagt Hildegard Bäumler-Hösl, Oberstaatsanwältin und Leiterin der ZGV, mit Blick auf die Arbeit ihrer Behörde. Diese hat im Vorjahr Bargeld und Vermögen im Wert von 9,5 Millionen Euro eingezogen – darunter allein 57 Kilo Gold. Acht Millionen Euro flossen in die Kassen des Freistaats Bayern; das restliche Geld ging an die Opfer der Verbrechen. Hierbei sei die ZGV mit immer neuen Betrugsmaschen konfrontiert, sagt Bäumler-Hösl. Zu Schockanrufen und Enkeltrick geselle sich mittlerweile auch der sogenannte Elterntrick, bei dem sich Täter über Messenger-Dienste wie Whatsapp als Kind des Opfers ausgeben und behaupten, dieses sei in einer Notlage und brauche dringend Geld.
Überdies geraten laut der ZGV zunehmend auch Unternehmen ins Visier von Betrügern. Beispielhaft schilderte Oberstaatsanwältin Christina Bichler den Fall einer großen Münchner Firma, die im Frühjahr 2024 eine Summe von 500 000 Euro an eine südamerikanische Tochter überweisen wollte. Hiervon erfuhren international agierende Cyberkriminelle über einen gehackten E-Mail-Account eines Mitarbeiters, worauf sie in einer täuschend echt aussehenden Nachricht an das Unternehmen baten, das Geld auf ein zuvor eingerichtetes Konto in Portugal zu überweisen. „Trotz bestehender interner Schutzmechanismen“, so Bichler, tat die Firma wie gebeten.
Erst im Nachgang fiel der Betrug auf; dank einer europäischen Ermittlungsanordnung konnten die 500 000 Euro gesichert werden. Zwar gelang es nicht, die Täter zu identifizieren – vielmehr wurde das Verfahren eingestellt. Das Geld aber konnte die ZGV auch ohne Verurteilung einziehen, da feststand, dass es aus einer rechtswidrigen Tat stammte.
In diesem Fall gingen die 500 000 Euro an das Unternehmen zurück. Anders sieht es bei sogenannten Bargeldaufgriffen aus, die sich laut Hildegard Bäumler-Hösl auf Bayerns Straßen häufen. Ein Grund hierfür seien die vielen Fernverkehrsachsen im Freistaat. „Wir haben hier einmal im Monat einen großen Bargeldaufgriff, wo man sich fragt: Wo kommt das her?“, sagt die ZGV-Leiterin.
48 000 Euro in bar im Rucksack eines Studenten
Ihre Kollegin Anne Simon schildert als Beispiel den Fall eines Studenten in einem Taxi, bei dem Polizeibeamte in Waidhaus nahe der tschechischen Grenze einen Rucksack mit gut 48 000 Euro in bar fanden. Ein Wischtest ergab Spuren von Kokain und Amphetamin an den Scheinen.
Zur Herkunft des Geldes machte der junge Mann wechselnde Angaben. Die Ermittlungen der ZGV ergaben jedoch, dass er lediglich über Einkünfte von monatlich 211 Euro verfügte – mithin ein krasser Gegensatz zum gefundenen Betrag. Zwar konnte dem Studenten keine Straftat nachgewiesen werden. Jedoch kam ein Gericht zu dem Schluss, dass es sich um Geld aus illegaler Herkunft handelte. Auf Antrag der ZGV wurde daher die gesamte Summe eingezogen und ging an den Freistaat Bayern.
Ganz ähnlich könnte es auch bei einem aktuellen Fall ausgehen, den Hildegard Bäumler-Hösl abschließend schildert. So entdeckten Schleierfahnder im März in einem Auto auf der A3 circa 1,6 Millionen Euro Bargeld – mithin der größte derartige Fund in Niederbayern seit Langem. Zur Herkunft des Geldes konnte der 45-jährige Fahrer keine glaubhaften Angaben machen; wegen des Verdachts der Geldwäsche kam er in Untersuchungshaft. Mittlerweile hat die ZGV das Verfahren übernommen. Ihr zufolge besteht die Vermutung, dass es sich bei dem Fahrer um eine „führende Figur einer international agierenden Geldwäscheorganisation“ handelt.

