Autofahrer muss zahlen:Wertvolles Hundeleben

Lesezeit: 1 min

Wie viel ist ein Tier wert? Darüber wurde vor dem Münchner Amtsgericht gestritten. Eine Hundebesitzerin fordert von einem Autofahrer 2200 Euro, weil er das Tier angefahren hat. Nun muss er zahlen - und zwar nicht zu knapp.

  • Wer einen Hund anfährt, muss für die OP-Kosten aufkommen. Auch wenn sie den Wert des Tieres um ein Vielfaches übersteigen - das hat das Münchner Amtsgericht entschieden.
  • Ein Autofahrer muss der Besitzerin eines Terrier-Mischlings 1650 Euro zahlen, weil er den Hund mit dem Wagen erfasste.

Ideeller Wert der Tiere wird vom Gericht berücksichtigt

Auch wenn die OP-Kosten den Wert eines Tieres um ein Vielfaches übersteigen: Wer einen Hund anfährt, muss diese Kosten zahlen. Das hat das Münchner Amtsgericht in einem mittlerweile rechtskräftigem Urteil entschieden.

Im konkreten Fall war der Hund acht Jahre alt und hatte auch andere Gebrechen. Das ändere aber nichts daran, teilte das Gericht am Montag mit. Das Gesetz berücksichtige seit einiger Zeit auch den ideellen Wert. Tiere könnten nicht wie Sachen behandelt werden.

Hund erlitt Bänderschädigung und Brüche

Der Terrier-Mischling Pauli war vor dem Shop einer Münchner Tankstelle angeleint und wurde von einem Auto erfasst. Dabei erlitt er eine Bänderschädigung und Brüche. Die Besitzerin forderte von dem Autofahrer die Behandlungskosten von 2200 Euro. Der weigerte sich jedoch zu zahlen, weil Pauli nicht sachgerecht angeleint gewesen sei. Außerdem habe das Tier nur 175 Euro gekostet.

Autofahrer muss 1650 Euro zahlen

Das Gericht verurteilte den Autofahrer nun zur Zahlung von 1650 Euro. Es gebe bei Tieren zwar eine Obergrenze, jenseits derer Heilungskosten unverhältnismäßig seien. Das hänge aber vom Einzelfall ab. An der Tankstelle gelte zudem ähnlich wie auf Parkplätzen erhöhte gegenseitige Rücksichtnahme. Der Autofahrer hätte vorsichtiger fahren müssen, entschied das Gericht.

Allerdings treffe die Hundehalterin ein Mitschuld. Sie hätte Pauli so anleinen müssen, dass er nicht auf die Fahrstraße geraten konnte. Deshalb muss sie ein Viertel der Kosten selbst tragen.

© SZ.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: