Aubing:Noch viele Fragen offen

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Planer verlangen Beschlüsse vor einer Vorlage des Verkehrskonzepts

Von Ellen Draxel, Aubing

Das Planungsreferat erarbeitet derzeit ein detailliertes Verkehrskonzept für den Münchner Westen, inklusive Handlungsbedarf für den Fuß- und Radverkehr und für den öffentlichen Nahverkehr. Ein Jahr in etwa hat die Verwaltung für die Stärken- und Schwächenanalyse und das Erstellen der daraus folgenden Handlungsziele veranschlagt. Diese selbst gesetzte Zeit ist inzwischen verstrichen, Anfang des Jahres lief die Frist ab.

Jetzt allerdings haben die Stadtplaner dem Bezirksausschuss Aubing-Lochhausen-Langwied, der maßgeblich an der Forderung nach dem Verkehrskonzept beteiligt war, eine Beschlussvorlage zur Anhörung vorgelegt - im Vorgriff auf den ganz großen Verkehrsrahmenplan. Die Lokalpolitiker sollen schon jetzt Stellung zu sieben geplanten Bahnunterführungen nehmen, die im Zusammenhang mit dem dreigleisigen Ausbau der Bahnstrecke zwischen Pasing und Buchenau stehen. Betroffen sind die Eisenbahnkreuzungen Hellensteinstraße, Leienfelsstraße, Limesstraße, Colmdorfstraße, S-Bahnhof Aubing und Germeringer Weg. Dazu kommen Querungsmöglichkeiten für Radfahrer zwischen der A 99 und der Stadtgrenze und eventuell am Waldweg und am Gröbenbach.

"Das Problem ist nur: Wir wissen ja noch gar nicht, wie der Verkehr überhaupt laufen soll", kritisiert Gremiums-Chef Sebastian Kriesel (CSU). Denn gerade die Dimensionierung der Eisenbahnüberführungsbauwerke werde maßgeblichen Einfluss vor allem auf den Lkw-Verkehr haben und damit auf den gesamten Durchgangsverkehr im Münchner Westen.

Sein Parteikollege Johann Sauerer, der auch im Stadtrat sitzt, hat deshalb gemeinsam mit seinen Fraktionskollegen aus dem Rathaus eine Anfrage an Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) formuliert. Die CSU-Politiker wollen wissen, "wann genau" dem Stadtrat das Verkehrskonzept für den Westen vorliegen soll. Und wie es möglich sein soll, sinnvoll Stellung zu nehmen und einen Beschluss zu fassen, wenn aussagekräftige Zahlen doch noch gar nicht vorliegen.

© SZ vom 14.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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