Aubing:Mobilfunkmast neben Kitas

Mobilfunkbetreiber können Standorte für ihre Sendeanlagen frei wählen, sofern ein privatrechtlicher Vertrag mit dem Vermieter des Standorts zustande kommt und der Betreiber eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur erhält. Das Abstimmungsverfahren in München besagt zwar, dass die Bezirksausschüsse aufgrund ihrer Ortskenntnis um ihre Meinung hinsichtlich sensibler Nutzungen im geplanten Umfeld von Sendemasten gebeten werden. Bindend ist das Votum der Lokalpolitiker aber nicht.

Jüngstes Beispiel für dieses Procedere ist ein neuer Mobilfunkmast auf dem Gebäude Gret-Palucca-Weg 10. Aubings Bürgervertreter haben diese Anlage im Neubauquartier an der Aubing-Ost-Straße abgelehnt, weil in der Nähe mehrere Kindertagesstätten ansässig sind. Die Antwort des Netzbetreibers: In einer Großstadt ließen sich solche Nachbarschaftsverhältnisse nicht immer ausschließen. Im Übrigen würden die Grenzwerte des Bundes-Immissions-Schutzgesetzes in Bezug auf elektromagnetische Felder eingehalten, da die Standortbescheinigung der Netzagentur vorliege. Eine Gefährdung sei daher nach dem heutigen Stand der Wissenschaft auszuschließen.

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