Aubing/Freiham:Sozialkontakt mit trauernden Nachbarn

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Gräber der Lieben in der Nähe: Das soll auch für die Freihamer möglich werden, fordert man im Westen. (Foto: Robert Haas)

Ökumenischer Rat beharrt auf der Forderung nach eigenem Friedhof für Freiham

Von Ellen Draxel, Aubing/Freiham

Der Ökumenische Rat Aubing-Neuaubing-Westkreuz-Lochhausen fordert nach wie vor einen eigenen Friedhof für Freiham. Das Argument der Stadt, man habe den erhöhten Bedarf an Grabstätten bei der Planung des neuen Stadtteils bereits mit einkalkuliert und Erweiterungsflächen für den Aubinger Friedhof festgesetzt, überzeugt das christliche Gremium, dem sieben evangelische und katholische Kirchengemeinden im Münchner Westen angehören, nicht. "Es geht bei Freiham um die Größenordnung einer Kleinstadt, für die es selbst bei kritischer wirtschaftlicher Abwägung angemessen erscheint, eine Aussegnungshalle und die nötige Ausstattung für den Bestattungsbetrieb vorzusehen", erklärt Ratssprecher Klaus Bichlmayer. Zum Vergleich: Die Nachbargemeinde Puchheim, deren Einwohnerzahl mit der des bewohnten Freihams vergleichbar ist, verfügt über drei Friedhöfe.

Der Bebauungsplan für den ersten Realisierungsabschnitt des Wohngebiets Freiham-Nord sieht unter anderem vor, den Aubinger Friedhof, der direkt an den neuen Stadtteil angrenzt, um etwa 10 000 Quadratmeter auf letztlich 5,4 Hektar zu vergrößern. Im Zuge der Erweiterung nach Westen soll ein zusätzlicher Friedhofseingang entstehen, der durch eine Allee aus Großbäumen würdig gestaltet wird. Außerdem ist vorgesehen, im Süden eine Parkfläche für rund 60 Stellplätze anzulegen.

Oberbürgermeister Dieter Reiter, an den sich der Ökumenische Rat persönlich gewandt hatte, betont, auf dem Aubinger Friedhof seien "mittelfristig genug Bestattungsplätze" auch für die Bürger Freihams vorhanden. Der Rathaus-Chef verweist auf die Regelung, dass Aubinger ihren Hauptwohnsitz mindestens 20 Jahre durchgängig im selben Bestattungsbezirk haben müssen, um auf dem Friedhof dort das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben zu können. "Hierbei soll sichergestellt werden, dass der Friedhof tatsächlich den unmittelbaren Anwohnern zugute kommt."

Genau dieses Argument der Residenzpflicht spricht nach Ansicht des Rats jedoch für einen eigenen Freihamer Friedhof. "Denn auf dieser rechtlichen Grundlage wird es für Freihamer Neubürger frühestens ab 2040, eher ab 2050 möglich sein, ein Grab auf dem Aubinger Friedhof zu erwerben", sagt Bichlmayer. Dass München traditionell über ein dezentrales Friedhofskonzept mit großen Haupt- und kleineren Stadtteilfriedhöfen verfüge, passe ins Bild. Im Übrigen geht es dem Rat nicht nur um eine gute Erreichbarkeit des Friedhofs. Es geht ihm auch darum, trauernden Angehörigen die gerade in solchen Zeiten wichtigen sozialen Kontakte mit gleichermaßen betroffenen Nachbarn zu ermöglichen.

Ein neuer Friedhof, situiert beispielsweise im nordwestlichen Eck des Landschaftsparks Freiham, könnte aus Sicht des Ökumenischen Rates außerdem eine Friedwaldanlage ermöglichen. Und er böte die Chance, auch Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften wie etwa Muslimen oder Mitbürgern ohne explizite Religionszugehörigkeit das Recht auf eine angemessene Bestattung zuzugestehen. "Gerade die Bestattungskultur hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten extrem diversifiziert", argumentiert Klaus Bichlmayer. "Ein klassischer Friedhof wie in Aubing kann darauf gegenwärtig noch keine Antwort geben."

© SZ vom 23.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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