Arbeitslosengeld erschlichen:NPD-Funktionär verurteilt

Das Landgericht hat die Berufung von Norman Bordin verworfen. Der Rechtsextremist Norman Bordin hat Arbeitslosengeld erschlichen - und wurde nun zu sechs Monaten Haft mit Bewährung verurteilt.

Alexander Krug

Der Rechtsextremist Norman Bordin ist vom Landgericht München I am Mittwoch wegen Betruges zu sechs Monaten Haft mit Bewährung verurteilt worden. Der in Ottobrunn wohnhafte Bordin hatte zwei Monate Arbeitslosengeld kassiert und dabei verschwiegen, dass er einen Tankstellen-Job hatte. Bordin ist stellvertretender Vorsitzender der "Jungen Nationaldemokraten", der offiziellen Jugendorganisation der NPD. Der 31-Jährige zählt zu den führenden Köpfen der Neonazi-Szene. Wegen Gewaltdelikten ist er vielfach vorbestraft.

Arbeitslosengeld erschlichen: Wegen Betruges angeklagt: Neonazi Norman Bordin gestern im Münchner Landgericht.

Wegen Betruges angeklagt: Neonazi Norman Bordin gestern im Münchner Landgericht.

(Foto: Foto: dpa)

Zahlreiche Gesinnungsgenossen begleiteten Bordin am Mittwoch auf seinem Weg ins Landgericht. Unter ihnen auch einige, die mit ihm am Wochenende zur Beerdigung des Altnazis Friedhelm Busse nach Passau gereist waren. Im Anschluss daran war ein Journalist brutal zusammengeschlagen worden. Bei einem Zug durch die Innenstadt wurde später auch noch eine Frau angegriffen. Bordin selbst erschien im dunklen Anzug im Landgericht.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wies er zurück: "Ich habe nicht betrogen." Die Anklage wirft ihm vor, im August und September 2004 zu Unrecht insgesamt 982 Euro bezogen zu haben. Das Amtsgericht hatte ihn deswegen in erster Instanz 2006 zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Sowohl Bordin als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. Bordin will die beiden strittigen Überweisungen der Arbeitsagentur gar nicht bemerkt haben. Um die Kontoauszüge kümmere sich seine Frau. Außerdem will er der Arbeitsagentur seinen Job bei der Tankstelle ordnungsgemäß brieflich gemeldet haben.

Sein Anwalt Günther Herzogenrath-Amelung spekuliert, dass ein Mitarbeiter der Agentur den Brief "in den Reißwolf" geworfen haben könnte. Schließlich sei der "politische Hintergrund" seines Mandanten allgemein bekannt. "Man will ihm endlich mal eine kriminelle Strafe verpassen", wirft der Anwalt der Justiz vor.

Strafen hat Bordin allerdings schon genug. Neun Einträge weist sein Strafregister aus, insgesamt saß er bereits mehr als drei Jahre hinter Gittern. Für den Staatsanwalt ist die Schuld des Angeklagten erwiesen. "Das Motiv ist klar: Geldgier." Er beantragt mit Blick auf die Vorstrafen eine Haftstrafe von sechs Monaten.

Diese könne aber angesichts einer "günstigen Sozialprognose" noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden. Bordin habe eine Stelle in Aussicht und eine Familie zu versorgen. In der Vergangenheit war Neonazi Bordin meist arbeitslos. Zuletzt bezogen er und seine Familie vom Staat monatlich 1570 Euro Unterstützung.

Anwalt Herzogenrath-Amelung fordert einen Freispruch nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten. Die Kammer folgt indes dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Als Bewährungsauflage muss Bordin 80 Arbeitsstunden ableisten. Das Verfahren ist jedoch noch immer nicht abgeschlossen, denn sein Anwalt kündigt noch im Gerichtssaal an, gegen das Urteil Revision beim Oberlandesgericht einzulegen. Bordin meint: "Ich bin politisch aktiv und werde es bleiben."

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