Arbeitslosengeld:Böse Bescherung

  • Die Agentur für Arbeit verweigert einer Frau Arbeitslosengeld, weil sie nicht gleich persönlich zur Arbeitslosenmeldung erschienen ist - dabei hatte der Sachbearbeiter den Termin abgesagt.
  • So seien nun einmal die Vorschriften, entschied nun das Sozialgericht: Ohne persönliches Erscheinen gebe es kein Geld.

Von Ekkehard Müller-Jentsch, München

Auch wenn sie an einem Heiligabend geboren ist, darf eine Münchnerin nicht auf milde Gaben vom Staat hoffen. Die Agentur für Arbeit verweigert der Frau 347 Euro Arbeitslosengeld, weil sie nicht gleich persönlich zur Arbeitslosenmeldung in der Behörde erschienen war.

Sie hatte sich nach ihrer Kündigung zwar sofort online angemeldet und schon einen ersten Gesprächstermin erhalten. Diesen sagte dann aber der Sachbearbeiter kurzfristig ab. Das sei egal, meint nun das Sozialgericht, die Frau hätte trotzdem auf gut Glück zum Arbeitsamt gehen müssen.

Als die Münchner Teamassistentin, die tatsächlich am 24. Dezember Geburtstag hat, am 13. November 2012 ihre Kündigung zum Jahresende bekam, registrierte sie sich schon am nächsten Tag im Onlineportal der Arbeitsagentur. Sie erhielt die Mitteilung, dass dies aber nicht die persönliche Vorsprache ersetzte und erst danach Geld bezahlt werden könne. Da die Münchnerin telefonisch einen Vorsprachetermin für den 28. Dezember bekam, dachte sie, dass alles klappt. Doch einen Tag davor verschob der Sachbearbeiter die Vorsprache auf den 8. Januar.

Die Frau konnte es kaum fassen, dass ihr für diese sieben Tage dann aber kein Arbeitslosengeld bezahlt wurde. Durch Rechtsanwalt Wolfgang Hastenrath ließ sie Klage vor dem Sozialgericht erheben. Die 57. Kammer meinte nun aber: "Unabhängig von einem Gesprächstermin hätte für die Klägerin jederzeit die Möglichkeit bestanden, sich im Rahmen der Öffnungszeiten arbeitslos zu melden." So seien nun einmal die Vorschriften, entschied das Gericht: Ohne persönliches Erscheinen gebe es kein Geld (Az.: S 57 296/13).

© SZ vom 24.12.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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