Süddeutsche Zeitung

Antisemitismus-Debatte:Darf das Rathaus die Raumvergabe der Stadt einschränken?

  • Der Münchner Klaus Ried will in städtischen Räumen wie dem Stadtmuseum über den Beschluss des Stadtrats gegen die antisemitisch bezeichnete BDS-Kampagne diskutieren.
  • Der Münchner Stadtrat hatte im Dezember 2017 beschlossen, dass niemand, der sich mit dieser Kampagne befassen oder sie unterstützen will, dafür städtische Zuschüsse erhalten oder einen kommunalen Raum nutzen darf.
  • Da das Stadtmuseum eine von Ried initiierte Veranstaltung ablehnt, zieht er nun vor das Verwaltungsgericht.

Von Jakob Wetzel

Verstößt der Beschluss des Stadtrats, die gegen Israel gerichtete Kampagne "Boycott, Divestment, Sanctions" (BDS) zu ächten, gegen die Meinungsfreiheit? Darüber muss man diskutieren dürfen, und zwar auch in städtischen Räumen wie dem Stadtmuseum, findet der Münchner Klaus Ried. Darf man nicht, hieß es dagegen aus dem Museum - weswegen Ried nun vor das Verwaltungsgericht zieht.

Der Münchner Stadtrat hat am 13. Dezember 2017 einen Beschluss mit dem Titel "Gegen jeden Antisemitismus" gefasst, der sich konkret gegen die als antisemitisch bezeichnete, ursprünglich von palästinensischen Organisationen initiierte BDS-Kampagne wendet: Niemand, der sich mit dieser Kampagne befassen oder sie unterstützen will, darf demnach dafür städtische Zuschüsse erhalten oder einen kommunalen Raum nutzen.

Die Rathauskoalition begründete ihren Beschluss unter anderem mit dem Grundgesetz und einem Urteil des Bundesverfassungsgericht. Aus dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit lasse sich keine städtische Pflicht ableiten, Mittel zur Meinungskundgabe bereitzustellen, hieß es in der Vorlage unter anderem. Zudem hätten die obersten Richter im Januar 2017 in ihrem Urteil über das geplante NPD-Verbot unter anderem festgestellt, dass "antisemitische Konzepte" gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstießen. Insofern dürfe die Stadtverwaltung keine antisemitischen Veranstaltungen unterstützen.

Ried wollte nun für September ein öffentliches Streitgespräch organisieren, ob dieser Beschluss noch mit der vom Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit zu vereinbaren ist. Befürworter des Beschlusses sollten ebenso zu Wort kommen wie Gegner; moderieren sollte ein pensionierter Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Für dieses Gespräch wollte Ried einen Raum im Stadtmuseum mieten. Doch das Museum blockte ab. Es sei davon auszugehen, dass bei der geplanten Diskussion die Inhalte, Themen und Ziele der BDS-Kampagne zur Sprache kämen, führte es an. Dafür stelle die Stadt aber nach jenem Beschluss eben keine Räume mehr bereit.

Nun muss das Verwaltungsgericht darüber befinden, ob das Museum Rieds Veranstaltung doch zulassen muss. Damit entscheidet überhaupt zum ersten Mal ein Gericht in einem Einzelfall, wie sehr das Rathaus mit seinem Beschluss die Raumvergabe der Stadt einschränken darf. Mit seiner Weigerung missachte das Stadtmuseum seinerseits das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, heißt es in der Klageschrift von Rieds Anwalt Gerd Tersteegen: "Dass die Diskussion eines so folgenschweren Beschlusses eines Kommunalparlaments nur noch in privaten Räumen möglich sein soll und nicht mehr in Räumen der Kommune selbst oder von ihr geförderten Räumen, ist mit dem Geist des Grundgesetzes unvereinbar."

Ried hätte schon deshalb einen Raum erhalten müssen, weil er als Bürger grundsätzlich Anspruch darauf habe, kommunale Räume zu nutzen, und weil sich die Veranstaltung gar nicht auf die BDS-Kampagne beziehe. Außerdem sei die Meinungsfreiheit in einer Demokratie ein so existenzielles Grundrecht, dass sie nur durch ein allgemeines Gesetz eingeschränkt werden dürfe. Der Stadtratsbeschluss sei aber kein Gesetz.

Ein Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht steht laut Kläger Klaus Ried noch nicht fest.

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SZ vom 07.08.2018/huy
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