Wenn's sein muss, können Staatsanwaltschaft und Gericht ganz kurzen Prozess machen: Nur sieben Wochen, nachdem Basak H. judenfeindliche Parolen von seinem Balkon im Stadtteil Berg am Laim gebrüllt hatte, wurde er vom Amtsgericht unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Staatsanwalt Moritz Ströhlein geißelte die Äußerungen des 46-Jährigen als "extrem gefährlich und verwerflich". Derartige Worte könnten die derzeit antisemitischen Tendenzen in Deutschland befeuern und körperliche Übergriffe provozieren.
Amtsgericht München:Bewährungsstrafe für judenfeindliche Parolen
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Ein 46-Jähriger brüllt im Rausch antisemitische Sprüche vom Balkon - angeblich wegen Stress mit der Ausländerbehörde und aus Angst vor der Abschiebung. Das Gericht macht kurzen Prozess.
Von Susi Wimmer

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