Nach Anschlag mit zwei TotenDer Attentäter von München gilt als schuldfähig

Mit seinem Auto raste der Attentäter in das Ende einer Verdi-Demonstration und tötete zwei Menschen.
Mit seinem Auto raste der Attentäter in das Ende einer Verdi-Demonstration und tötete zwei Menschen. (Foto: Michael Bihlmayer/Imago)

Die Bundesanwaltschaft bestätigt, dass der 24-jährige Farhad N. „weiter in Untersuchungshaft“ ist. Demnächst muss er in Karlsruhe beim Generalbundesanwalt vorgeführt werden.

Zweifel an der Schuldfähigkeit des Mannes, der am 13. Februar sein Auto in eine Verdi-Demonstration in der Münchner Maxvorstadt gelenkt und dabei eine Frau und ihr Kleinkind getötet hat, bestehen derzeit offenbar nicht. Der Tatverdächtige Farhad N. sei „weiter in Untersuchungshaft“, bestätigte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft am Freitag auf Nachfrage. Das setzt eine Schuldfähigkeit voraus.

Nach SZ-Informationen war der 24-jährige Afghane Ende Februar zur psychiatrischen Begutachtung aus dem Gefängnis in Stadelheim in die psychiatrische Abteilung der Justizvollzugsanstalt Straubing verlegt worden. Er soll sich zuvor in der Untersuchungshaft auffällig verhalten haben. Ob Farhad N. inzwischen wieder nach Stadelheim zurückgebracht wurde, ist derzeit unbekannt. Die Vorführung des Tatverdächtigen in Karlsruhe beim Generalbundesanwalt muss noch erfolgen, ein Termin steht noch nicht fest.

Unmittelbar nach der Tat war bereits von psychischen Auffälligkeiten des 24-Jährigen die Rede gewesen. Die Ermittler gingen jedoch von einer islamistischen Tatmotivation aus. Bereits am Tag nach dem Anschlag übernahm der Generalbundesanwalt die Ermittlungen wegen „der besonderen Bedeutung des Falles“. Es bestehe der Verdacht, „dass die Tat religiös motiviert war und als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen ist. Damit ist sie geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen.“

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