Attentäter von Hanau:Auffällige Parallelen zum OEZ-Attentat

dpa-story: Angst

Absperrband vor dem Olympia-Einkaufszentrum, in dem 2016 ein rechtsextremer Anschlag verübt wurde. Der Attentäter von Hanau lebte zu dieser Zeit in München.

(Foto: dpa)

Vor einem Jahr erschoss Tobias R. bei einem rechtsextremistischen Anschlag in Hanau zehn Menschen. Der Täter wohnte zuvor fünf Jahre lang in München, trainierte hier in einem Schützenverein - und erlebte, wie David S. am Olympia-Einkaufszentrum mordete.

Von Martin Bernstein

Die Ermittler des rassistischen Anschlags von Hanau vor einem Jahr untersuchen die fünf Jahre, die der Attentäter Tobias R. zuvor in München gelebt hat. Das hat ein Sprecher der Bundesanwaltschaft bestätigt. Am 19. Februar 2020 ermordete der 42-Jährige neun Menschen mit Migrationshintergrund vor und in mehreren Bars, danach erschoss er seine Mutter und sich selbst. Zu Details wollte sich Staatsanwalt Markus Schmitt nicht äußern, er bestätigte aber, dass die "Hintergründe" der Tat "selbstverständlich" Gegenstand der Ermittlungen seien.

Und diese Münchner Hintergründe haben es in sich: R. lebte nicht nur von 2014 bis 2019 in der Eugen-Papst-Straße im Münchner Stadtteil Obermenzing und war in dieser Zeit Mitglied im größten Schützenverein der Stadt, er kam 2018 auch zweimal mit der Polizei in Konflikt. Den rassistischen Anschlag in der Hanauer Straße am Olympia-Einkaufszentrum (OEZ), der zahlreiche Parallelen zur Tat in Hanau aufweist, erlebte R. in München.

Die auffälligen Übereinstimmungen zwischen diesen beiden rechtsextremistischen Mordanschlägen gehören wohl zu den Hintergründen, für die die Bundesanwaltschaft sich interessiert. Beide Täter hatten massive Probleme mit Frauen, beide suchten ihre Opfer an Orten, an denen sie viele Menschen mit Migrationshintergrund vermuteten. Beide hatten ihre Taten mit intensivem Schießtraining vorbereitet. Beide hinterließen "Manifeste", in denen sie ihrem Hass auf bestimmte Nationalitäten Ausdruck verliehen, der sich bis zu regelrechten Vernichtungsfantasien gegen ganze Bevölkerungsgruppen steigerte. Beide waren psychisch auffällig, wurden deswegen in psychiatrischen Kliniken behandelt und nahmen sich nach ihrer Tat das Leben.

Im Fall des Münchner Attentäters David S. dauerte es allerdings mehr als drei Jahre, ehe seine Mordserie offiziell als rechtsextremistische Tat eingestuft wurde. In Hanau übernahm Generalbundesanwalt Peter Frank bereits am Tag nach den Morden unter Bezug auf R.s "zutiefst rassistische Gesinnung" die Ermittlungen.

Auf die Münchner Schützengesellschaft machte R.s Auftreten einen "guten Eindruck"

Den Menschen, die in München mit R. zu tun hatten, war dessen Gedankenwelt offenbar verborgen geblieben. Diese speiste sich zuletzt auch aus Versatzstücken des antisemitischen Verschwörungskultes QAnon. Ein "Arbeitstier" sei R. gewesen, berichten Kollegen des Mannes, der als Kundenberater bei einem großen Internet-Vergleichsportal arbeitete, eine Nachbarin will R. als "seltsame Persönlichkeit" erlebt haben.

"Im Fall von Tobias R. gab es nicht den geringsten Hinweis darauf, dass es sich um eine unzuverlässige oder mental kranke Person handeln könnte", teilte dagegen der Schützenmeister der "Königlich Privilegierten Hauptschützengesellschaft München 1406" im vergangenen Jahr der Stadt mit. Nach eigenen Angaben ist der in der Sendlinger Zielstattstraße beheimatete Verein die größte Schützengesellschaft Deutschlands. Für die Mitgliedschaft sind ein amtliches Führungszeugnis und zwei Bürgen nötig.

Wer diese Bürgen waren - das unter anderem hatten die Münchner Grünen im Frühjahr von der Stadt wissen wollen. Nach Darstellung des Schützenmeisters hätten die so genannten Bürgen R. jedoch gar nicht näher gekannt. In der Regel würden zwei Vereinsmitglieder, einer davon Funktionsträger, dem Bewerber einfach zugeteilt: "Es geht um einen Eindruck von der Persönlichkeit und den hinter dem Aufnahmebegehren stehenden Absichten." Auch bei R. sei das nicht anders gewesen. Schützenmeister Helmut Fischer nennt dessen "Vorstellung tadellos, sein Auftreten und auch seine Ausbildung machten einen guten Eindruck".

Laut den Aufzeichnungen der Münchner Schützengesellschaft schoss R. 2016 nur viermal im Verein mit einem Luftgewehr. "Später hat er etwas intensiver mit der Sportpistole geschossen", berichtet der Schützenmeister, "allerdings nur mit unseren Gesellschaftswaffen. Seine eigene Pistole hat er bei uns nie verwendet, vermutlich lagerte er sie in Hanau und hatte hier in München keinen Tresor."

Nach Erkenntnissen der Ermittler, über die der Spiegel berichtete, hatte R. zumindest eine der später beim Hanauer Anschlag benutzten Waffen dagegen sehr wohl in München. Polizeibeamte kontrollierten demnach 2018 den Waffentresor des damals 40-Jährigen und bestätigten in einem Vermerk, die im Mai 2014 gekaufte Sig Sauer, Großkaliber 9 Millimeter Luger sei ordnungsgemäß aufbewahrt. Die Beamten sollen R. in Obermenzing aufgesucht haben, weil der im Verdacht stand, einen Brand gelegt zu haben. Er soll im Wald einen Stapel Pornohefte angezündet haben. Bereits im März desselben Jahres war gegen R. wegen Drogenschmuggels ermittelt worden. Weder das Polizeipräsidium München noch die Bundesanwaltschaft wollten Fragen zu diesem Vorgang beantworten. So ist bislang offen, ob die Waffenbehörde in R.s Heimat und die Stadt München darüber informiert wurden.

R. war nie - auch nicht zum Zeitpunkt der polizeilichen Befragung - in München gemeldet. Die Waffenbehörde im Main-Kinzig-Kreis wusste dagegen, wo sich der Waffenbesitzer aufhielt. Sie kommunizierte mit ihm darüber und bat ihn, er möge sich in München anmelden. Sie attestierte ihm auch im Oktober 2018 den Besitz einer Pistole Walther PPQ, die er später ebenfalls beim Anschlag einsetzte. Der Bayerischen Sportschützenbund bestätigte dafür das "waffenrechtliche Bedürfnis". Das heißt: Ein hessisches Landratsamt wusste, dass ein Waffenbesitzer unangemeldet in München wohnte - und die Münchner Polizei wusste das auch. Das Kreisverwaltungsreferat wurde aber nicht informiert.

Über ihre Bundestagsfraktion wollen die Münchner Grünen verhindern, dass sich ein derart "laxer Umgang" wiederholt. Sie fordern, dass Vor-Ort-Kontrollen, länderübergreifende Informationen über den Aufbewahrungsort von Waffen und eine Lokalisierung im Waffenregister gesetzlich vorgeschrieben werden. Gleichlautende Forderungen hat auch Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) erhoben. Im Fall Tobias R. habe "die staatliche Kontrolle versagt", bilanziert Dominik Krause, Fraktionsvize der Grünen im Stadtrat.

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