Mit den Worten "Ich steche dich ab" soll Taifoun A. seiner von ihm getrennt lebenden Frau gedroht haben, als er sie trotz Kontaktverbots in ihrer Wohnung aufsuchte und die Einrichtung zertrümmerte. Das war im Juni 2013. Vier Monate später setzte er seine Drohung in die Tat um. Mit fünf Messerstichen tötete der 30-Jährige seine Frau, als sie vom Kindergarten und der Schule zurückkam, wohin sie ihre zwei Söhne gebracht hatte. Seit Montag muss sich A. vor dem Münchner Schwurgericht wegen Mordes verantworten. Er legte ein Geständnis ab.
Verteidiger Michael Adams erklärte, Taifoun A. räume ein, seine Frau am 14. Oktober 2013 mit einem Küchenmesser getötet zu haben. Er sei bei der Tat auch davon ausgegangen, dass die 29-Jährige sterben werde. Zunächst habe der gelernte Bäcker seine Frau mit dem Messer "nur beeindrucken und verängstigen" wollen. Dann stach er aber doch zu. "Ich bitte 1000 Mal um Entschuldigung", sagte der Angeklagte in Richtung der im Gerichtssaal anwesenden Angehörigen seiner Frau gewandt.
Die Kontaktsperre wurde nicht eingehalten
Laut Anklage hatte der Mann seiner Familie das Leben zur Hölle gemacht. Seit Oktober 2012 soll er wenigstens fünf Mal gewalttätig geworden sein. Vier Verfahren wegen Körperverletzung liefen gegen ihn bei der Justiz, weshalb ein Familiengericht schließlich auf Antrag der Ehefrau ein Kontaktverbot gegen den Mann aussprach. Er musste aus der gemeinsamen Wohnung in der Reginfriedstraße ausziehen und mindestens 100 Meter Abstand zu seiner Frau halten, die sich 2013 endlich dazu entschlossen hatte, sich von Taifoun A. zu trennen. Der Grieche, der 2010 wegen der Wirtschaftskrise in seiner Heimat mit seiner Familie nach München gekommen war, soll nur unregelmäßig als Küchenhilfe gearbeitet, seit seinem 17. Lebensjahr täglich Drogen konsumiert und das spärlich verdiente Geld in Spielautomaten gesteckt haben.
Mit der Trennung fand er sich nicht ab, mehrfach verstieß er gegen das Kontaktverbot. Schließlich entschloss er sich laut Staatsanwaltschaft, seine Frau für die Trennung zu bestrafen. "Für ihn hatte sie kein eigenes Entscheidungsrecht", so der Ankläger. Am Morgen des Tattages bewaffnete sich A. mit einem Messer mit 21 Zentimeter langer Klinge. Die Waffe versteckte er im Ärmel seiner Jacke. Im Eingangsbereich des Mehrfamilienhauses in der Reginfriedstraße wartete er auf seine Frau, er wusste, dass sie bald nach Hause kommen würde. Als sie gegen 8 Uhr das Anwesen betrat, packte er sie und zog sie in eine Ecke bei den Briefkästen. Vermutlich schlug er ihr zuerst ins Gesicht, ehe er mit dem Messer auf sie einstach. Ein Stich traf das Herz. Als sie zu Boden ging, flüchtete A. Passanten riefen einen Notarzt, die Frau konnte aber nicht mehr gerettet werden. A. wurde noch am selben Tag festgenommen, er hatte sich in einer Polizeiwache gestellt.
Kritik an den zuständigen Behörden
Kritik wurde nach der Tat an den Behörden laut, weil trotz der ständigen Übergriffe des Mannes auf seine Frau abgesehen vom Kontaktverbot nichts unternommen worden war. Möglicherweise hätte die Bluttat sogar verhindert werden können. Denn am 9. Oktober 2013 hatte sich eine Zeugin beim Kommissariat zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt gemeldet und erzählt, dass Taifoun A. seine Frau auch via Facebook mit dem Tod bedroht habe. Er werde sie "eines Tages schnappen", schrieb er.
Das Kommissariat unterrichtete sofort die Staatsanwaltschaft und fragte nach einem Haftbefehl. Das Fax an die Justiz blieb aber tagelang in einer Geschäftsstelle liegen - erst am 15. Oktober wurde es entdeckt. Sibylle Stotz vom Frauenhaus forderte Konsequenzen: Die Staatsanwaltschaft müsse ein Fachgebiet für die Bearbeitung von Fällen häuslicher Gewalt einrichten.