Angebliche Hygienemängel:Vinzenzmurr scheitert mit Klage

Lebensmittelkontrolleure wollen Verstöße gegen Hygienevorschriften bei Vinzenzmurr festgestellt haben. Um den Imageschaden zu begrenzen, wollte die Großmetzgerei der Stadt München verbieten, der Öffentlichkeit Auskunft über das Verfahren zu erteilen. Doch die Klage ist gescheitert.

Bernd Kastner

Die Stadt München hat im Streit mit Vinzenzmurr einen ersten juristischen Sieg errungen. Das Verwaltungsgericht hat am Donnerstag zwei Anträge abgelehnt, mit denen die Großmetzgerei der Stadt einen Maulkorb verpassen wollte. Vinzenzmurr wollte dem Kreisverwaltungsreferat untersagen lassen, Informationen über Bußgeldbescheide gegen Verantwortliche des Unternehmens zu veröffentlichen.

Angebliche Hygienemängel: Die Großmetzgerei wollte der Stadt München verbieten, Auskunft über das laufende Verfahren zu geben.

Die Großmetzgerei wollte der Stadt München verbieten, Auskunft über das laufende Verfahren zu geben.

(Foto: Robert Haas)

Wie berichtet, hatte das KVR am Montag auf SZ-Anfrage mitgeteilt, dass Lebensmittelkontrolleure im März 2011 mutmaßliche Hygieneverstöße in Münchner Filialen festgestellt hatten. Vor kurzem wurden 29 Bußgeldbescheide über 100 bis 4800 Euro gegen Filial- und Bezirksleiter wegen lebensmittelrechtlicher Verstöße erlassen, die noch nicht rechtskräftig sind. Vinzenzmurr will sich gegen die Vorwürfe "zur Wehr" setzen. Das KVR hat sich seit Dienstag, als die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Gericht eingingen, nicht mehr geäußert.

Details, was die Kontrolleure vor knapp eineinhalb Jahren in den 24 geprüften Filialen entdeckt hatten, sind bislang nicht bekannt. Laut KVR sei aber weder von Lebensmitteln eine Gesundheitsgefahr ausgegangen, noch seien für den menschlichen Verzehr ungeeignete Waren in den Verkehr gekommen. Die Stadt begrüßte den Gerichtsentscheid, dessen Begründung noch nicht bekannt ist, da er der Transparenz im Verbraucherschutz Rechnung trage. Vinzenzmurr kündigte Beschwerde gegen die Entscheidung an. Man wolle damit einer "Vorverurteilung im laufenden Verfahren" entgegentreten.

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