Amtsgericht:Wohnung zweckentfremdet: Vermieter muss in Zwangshaft

  • Ein Mann hat in München seit Jahren Wohnungen illegal an Medizintouristen vermietet und sitzt nun im Gefängnis.
  • Mieter der Wohnungen waren Touristen aus arabischen Ländern, die 200 bis 300 Euro pro Nacht bezahlten.
  • Die Stadt hatte ihm zuvor mehrmals erfolglos die Vermietung untersagt, weil es sich dabei um Zweckentfremdung handelt.

Von Anna Hoben

Der Fall ist wohl einmalig in Deutschland: Ein Mann, der in München seit Jahren Wohnungen illegal an Medizintouristen vermietet hat, sitzt nun im Gefängnis. Mohammed R. wurde bereits am vergangenen Donnerstag am Rande eines Strafprozesses am Amtsgericht verhaftet, bestätigte Edith Petry, Sprecherin des Sozialreferats. Er dürfte an diesem Donnerstag schon wieder freikommen, die Zwangshaft war für eine Woche angesetzt.

Sein lukratives Geschäftsmodell beruht darauf, dass er Wohnungen anmietet, vor allem im Arabellapark, und diese mit Geschäftspartnern in wechselnden Mieter-Vermieter-Konstruktionen an Medizintouristen aus arabischen Ländern weitervermietet - zu Preisen von 200 bis 300 Euro pro Nacht.

An den Münchner Gerichten ist er ein häufig gesehener Gast. Mal ist er der Angeklagte, so wie vergangene Woche am Amtsgericht. Körperverletzung, Missbrauch von Notrufen und Nötigung, so lauteten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Er selbst hat seit 2014 etwa zehn Mal gegen die Stadt München geklagt, die ihm die Vermietung untersagen will, weil es sich dabei um Zweckentfremdung handelt. Das Verwaltungsgericht wies seine Klagen jedesmal ab.

Trotzdem weigerte sich Mohammed R., die verhängten Zwangsgeldsummen von bis zu 11 000 Euro zu bezahlen. Die Stadt beantragte daraufhin Zwangshaft. Das Verwaltungsgericht entschied im August im Sinne der Stadt. Mohammed R. wehrte sich, jedoch erfolglos: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Zwangshaft. Am 18. Oktober stehen für R. schon die nächsten Gerichtstermine an, wieder klagt er gegen die Stadt.

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