Reh oder nicht Reh, das ist hier die Frage. Wobei es für das Münchner Amtsgericht unerheblich war, ob nun ein Reh neben dem Unfallwagen lag oder nicht: Es kam zu dem Schluss, dass die Versicherung die geforderten knapp 3000 Euro für einen mutmaßlichen Wildunfall nicht bezahlen muss. Denn der Fahrer habe nicht nachweisen können, dass er aufgrund des Rehs gleich zweimal gegen die rechte Leitplanke gekracht sei und den Wagen zu Schrott gefahren habe.
Urteil am Amtsgericht:Ein totes Reh beweist noch keinen Wildunfall
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Ein Autofahrer verlangt knapp 3000 Euro Entschädigung, weil ihm das Tier auf die Motorhaube gesprungen sei und er dadurch zweimal die Leitplanke touchiert habe. Warum die Versicherung trotzdem nicht zahlen muss.
Von Susi Wimmer
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