Amtsgericht:Fast 2500 Euro Handy-Rechnung trotz Flatrate

Amtsgericht: Der Handy-Betreiber erlässt dem Verein zwar 400 Euro, das aber reicht dem Amtsrichter nicht.

Der Handy-Betreiber erlässt dem Verein zwar 400 Euro, das aber reicht dem Amtsrichter nicht.

(Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Bei einer Kanada-Reise wählt sich das Mobiltelefon eines Münchner Vereinsvorstands in einen Roaming-Dienst ein. Der Verein will nicht zahlen - und bekommt vom Richter einen großzügigen Rabatt.

Von Andreas Salch

Die böse Überraschung kam in Form einer Rechnung. Ein Münchner Verein, der mit einem großen Mobilfunkbetreiber einen Flatrate-Handy-Vertrag abgeschlossen hatte, sollte dem Unternehmen plötzlich 2464,39 Euro statt der vereinbarten 50,17 Euro überweisen. Passiert war Folgendes: Der Verein hatte seinem Vorstand das Handy für eine Reise nach Kanada überlassen. Dort wählte sich das Gerät allerdings in den ausländischen Roaming-Dienst ein und verursachte innerhalb von vier Wochen den horrenden Rechnungsbetrag. Der Verein bezahlte aber nur einen Teil davon. Einen weiteren in Höhe von 400 Euro erließ der Mobilfunkbetreiber im Rahmen einer Kulanzgutschrift.

Damit war die Sache aber noch nicht vom Tisch. Denn ein Inkassounternehmen, das sich die noch ausstehende Forderung in Höhe von 1961,11 Euro abtreten ließ, verlangte nun seinerseits den Betrag. Der Verein erhob Klage, weshalb der Fall vor einem Zivilgericht am Amtsgericht München landete.

Der Vertreter des Vereins vertrat in der Verhandlung die Ansicht, dass der Mobilfunkbetreiber ihn auf die viel höheren Kosten im Ausland hätte hinweisen müssen. Weil dies aber nicht geschehen war, hatte der Verein im Gegenzug Schadensersatzansprüche angemeldet. Das Inkassounternehmen indes beharrte darauf, dass seitens des Mobilfunkbetreibers keine Informationspflicht bestanden habe. Diese bestehe nur gegenüber Verbrauchern nicht aber gegenüber Unternehmern wie dem beklagten Verein.

Das Unternehmen hätte laut Gericht auf die Kosten hinweisen müssen

Der Richter gab dem beklagten Verein weitestgehend recht, so dass dieser nurmehr 552,59 Euro zahlen muss. In seinem Urteil weist der Richter darauf hin, dass der Mobilfunkbetreiber verpflichtet gewesen wäre, die Beklagte auf "stark über dem Basistarif entstehende Kosten hinzuweisen". Roaming ist seit etwa fünf Jahren nur in Europa kostenlos.

Der Mobilfunkbetreiber, so das Gericht, hätte problemlos etwa durch automatische Benachrichtigungen per SMS oder E-Mail darauf hinweisen können, dass durch die Nutzung des Handys in Kanada Kosten weit über dem vertraglich vereinbarten Flatrate-Betrag entstehen. Gerade bei Mobilfunkverträgen mit Flatrate-Tarifen besteht nach Überzeugung des Gerichts seitens des Mobilfunkbetreibers "eine erhöhte Veranlassung" die Vertragspartei "über stark gestiegene Kosten zu informieren" (Az. 113 C 23543/20).

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