Nachdem sie zweimal in einem Münchner Hotel angeblich eine Ratte gesehen hatte, war es mit der Zahlungsmoral einer Rechtsanwältin vorbei. Die Juristin beglich einfach die Rechnung über rund 1300 Euro für ihren mehrtägigen Aufenthalt nicht. Ausgerechnet in den beiden hoteleigenen Restaurants habe sie die Nager gesichtet, behauptete sie und ließ die Hotelleitung auch noch wissen, dass sie bei einer der beiden Sichtungen ein Foto gemacht habe. Dieses werde sie an die Presse geben und im Internet veröffentlichen.
Nur ein Jahr, nachdem sie die Zeche in dem Hotel nicht bezahlt hatte, buchte die Anwältin dort allerdings wieder ein Zimmer. Die Hotelleitung reagierte prompt. Sie erteilte der Rechtsanwältin nicht nur ein Hausverbot für das gesamte Hotel, sondern auch für die Restaurants. Als Begründung für diesen Schritt nannte das Haus die nicht bezahlte Rechnung aus dem Vorjahr und dass es schlichtweg falsch sei zu behaupten, in den Restaurants würden Ratten umherrennen. Außer ihr, teilte das Hotel der Rechtsanwältin mit, habe keine weitere Person dort Nager gesehen.
Das Hausverbot wollte die Rechtsanwältin jedoch nicht akzeptieren und erhob dagegen Klage in einem Zivilprozess vor dem Amtsgericht München. Als Expertin eines speziellen Rechtsbereichs sei sie darauf angewiesen, an den in den Räumen des Hotels stattfindenden Tagungen und Meetings teilzunehmen, argumentierte sie vor Gericht.
Das Amtsgericht München indes wies die Klage ab. In seiner Urteilsbegründung verwies es darauf, dass die Angaben der Klägerin, wonach die Veranstaltungen in dem Hotel für sie aus beruflichen Gründen besonders wichtig seien, zu allgemein und zu wenig fundiert seien. Sie genügten „den Anforderungen an den substantiierten Vortrag nicht“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

