Amtsgericht München:Aus Paris direkt ins Gefängnis

  • Ein junger Mann hat sich von Bekannten Geld für Reisen in alle Welt erschlichen.
  • Der 21-Jährige ist bereits mehrfach vorbestraft.
  • Ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht München verurteilte ihn nun unter anderem wegen Betrugs zu einem Jahr und acht Monaten Haft.

Von Andreas Salch

Sein Faible fürs Verreisen hat einen Münchner geradewegs hinter Gitter gebracht. Denn gebucht hatte der 21-jährige Arbeiter seine Reisen mit fremden Kontodaten. Und zwar nicht nur für sich selbst, sondern gleich auch noch für ein bis zwei Begleiter. Dafür verurteilte ihn jetzt ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht München unter anderem wegen Betrugs zu einem Jahr und acht Monaten Haft. Die Strafe wurde nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt.

Zwischen Mai und September 2016 hatte der Münchner insgesamt sieben Reisen gebucht. Etwa auf die Malediven, nach Dubai, Stockholm oder Ibiza. Den betreffenden Reiseunternehmen entstand dadurch ein Schaden von insgesamt rund 12 000 Euro. Die Kontoinhaber hatten die betrügerischen Buchungen storniert, als sie darauf aufmerksam geworden waren.

Für den Schwindel hätte sich der Münchner eigentlich Anfang Juli vergangenen Jahres vor einem Jugendschöffengericht verantworten müssen. Der Termin für die Hauptverhandlung stand bereits fest. Doch statt vor Gericht zu erscheinen, zog es der 21-Jährige vor, das zu tun, was er am liebsten macht. Er verreiste. Diesmal nach Paris. Begleiten ließ er sich von seiner Freundin. Finanziert wurde der Trip an die Seine von Bekannten des Arbeiters. Ihnen hatte er erzählt, er habe eine Designerschule erfolgreich absolviert und auf habe auf einer Bank in New York ein "Millionenguthaben". Die Bekannten glaubten dies und waren ihren Geld los. Der Arbeiter kam kurze Zeit später in Untersuchungshaft.

Als er sich nun vor Gericht bei seinem Bekannten entschuldigen wollte, zeigte dieser ihm in der Verhandlung unvermittelt den ausgestreckten Mittelfinger. Der Arbeiter legte ein Geständnis ab und sagte, er habe "schwierige Zeiten durchgemacht", als er die Reisen unternommen habe. In seinem Leben sei alles drunter und drüber gegangen. Mit dieser Einlassung vermochte er die Richterin jedoch nicht überzeugen.

Insbesondere das Verhalten des Angeklagten gegenüber seinen Bekannten zeige, wie "skrupellos" er sei, sagte sie. Mit einem "unglaublichen Lügengebilde" habe er seine Freunde und Bekannten hinters Licht geführt, ihnen Geldbeträge bis zu 4000 Euro entlockt und sei dann einfach nach Paris verreist. Und das obwohl er genau gewusst habe, dass er sich hätte vor Gericht verantworten müssen.

Berufung gegen das Urteil eingelegt

Trotz der viermonatigen Untersuchungshaft, die der Münchner durchstehen musste, sah das Gericht keine Möglichkeit, die verhängte Strafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung auszusetzen. Denn der 21-Jährige ist mehrfach vorbestraft. Vor allem aber, so die zuständige Richtern, sehe die Kammer keine Anhaltspunkte dafür, "weshalb der Angeklagte nunmehr von seinem Hang, die Unwahrheit zu erzählen und sich fortwährend Einkommensquellen zu erschließen, Abstand nehmen sollte."

Keine Bewährungsstrafe also, sondern Haft. Ob es bei dem Urteil bleibt, ist noch nicht entschieden. Denn der Arbeiter hat gegen das Urteil über seinen Verteidiger Berufung vor dem Landgericht München I eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft hat dies getan, mit dem Ziel, dass gegen den 21-Jährigen eine noch viel härtere Strafe verhängt wird. (Az. 1015 Ls 455 Js 167072/16 jug)

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: