Amtsgericht München:3000 Euro für 30 Mal Rauchen auf dem Balkon

Auf dem Balkon eine Zigarette rauchen - und die Asche samt Kippe zur Nachbarin nach unten fallen lassen: Mindestens 30 Mal soll die Bewohnerin einer Münchner Wohngemeinschaft das gemacht haben. Nun muss sie zahlen.

Gemütlich auf dem Balkon eine Zigarette rauchen - und Asche samt Kippe über den Balkon nach unten entsorgen: Mindestens 30 Mal soll die Bewohnerin einer Wohngemeinschaft in München das getan haben. Für jeden Fall soll sie nun der darunter wohnenden Frau, ebenfalls eine Raucherin, 100 Euro zahlen. Insgesamt sind 3000 Euro fällig, entschied das Amtsgericht München (AZ 483 C 32328/12).

Die Nachbarin hatte schon vorher geklagt: Ende September 2011 hatten die beiden vor dem Amtsgericht vereinbart, dass die oben wohnende Frau Asche und Zigarettenkippen nicht mehr über den Balkon nach unten entsorgen werde. Für jeden Verstoß habe sie der Klägerin 100 Euro zu zahlen. Bereits einen Monat später stellte diese aber Verstöße gegen die Regelung fest. Bis Ende August 2012 hatte sie sich 57 Fälle notiert - und forderte 5700 Euro.

Die betroffene Bewohnerin weigerte sich zu zahlen. Sie würde nur in der Küche rauchen und Asche und Zigaretten im Müll entsorgen, erklärte sie. Außerdem rauche sie seit November 2011 nur noch E-Zigaretten und habe an ihrem Balkon ein Katzennetz angebracht. Ein Aschen durch dieses Netz sei überhaupt nicht möglich.

Schließlich trafen sich beide erneut vor dem Amtsgericht München. Der zuständige Richter gab der Klägerin zu einem Teil Recht: Er sah nach Anhörung von Zeugen 30 Fälle als erwiesen an.

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