Amtsgericht:Ein rundum misslungener Urlaub

33-Jähriger bucht Versöhnungsreise nach Mallorca, zahlt diese aber nicht - und fliegt auf

Von Andreas Salch

Der Versuch, die Beziehung mit seiner ehemaligen Partnerin zu kitten, hat einen 33-jährigen Münchner zum Betrüger werden lassen. Mit einer Reise glaubte der Vertriebsmitarbeiter, könne er alles wieder richten. Er buchte einen neuntägigen Pauschalurlaub nach Mallorca für sich, seine Partnerin sowie die gemeinsame Tochter. Sogar seine Schwiegermutter lud er ein. Doch die Hoffnung, die Beziehung auf diese Weise retten zu können, zerschlug sich jäh. In einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht München gestand der Vertriebsmitarbeiter nun, dass das Ganze "eine unglaublich beschissene Aktion" von ihm gewesen sei. Denn er hatte die Reise im Juli vergangenen Jahres nicht nur unter falschem Namen gebucht, sondern auch nicht bezahlt. Als er auf Mallorca vom Reiseveranstalter auf die noch ausstehende Bezahlung angesprochen wurde, hatte der 33-Jährige keck behauptet, nicht er, sondern sein Schwiegervater habe den Urlaub gebucht - und versprach, die Kosten umgehend zu begleichen. Es passierte aber nichts. Folge: Der Vertriebsmitarbeiter flog samt seiner Begleitung in der letzten Nacht aus dem Hotel.

In dem Verfahren vor dem Amtsgericht pochte der Reiseveranstalter darauf, dass ihm die Reisekosten in Höhe von 4219 Euro erstattet werden. Der Vertriebsmitarbeiter sicherte zu, nun endlich zu zahlen. Er habe dafür sogar einen Kleinkredit aufgenommen. Über seinen Verteidiger erklärte er, er habe gehofft, er könne die Beziehung zu seiner ehemaligen Lebensgefährtin mit der Reise wieder aufleben lassen. Glaubt man dem Vertriebsmitarbeiter, muss der Urlaub für ihn übrigens alles andere als erholsam gewesen sein. Während er angeblich auf dem Balkon des Appartements schlafen musste, habe seine ehemalige Partnerin, die Schwiegermutter und das gemeinsame Kind drinnen geschlafen. Außerdem sei die Schwiegermutter abends mit ihrer Tochter ausgegangen. Und er, so der 33-Jährige, habe auf das Kind aufpassen müssen. Nunmehr sei die Beziehung aber endgültig zerbrochen. "Mir wird so etwas nicht noch einmal passieren", bekannte der Vertriebsmitarbeiter vor der Urteilsverkündung.

Die zuständige Richterin nahm es zur Kenntnis und verurteilte den 33-Jährigen wegen Betrugs zu einer empfindlichen Geldstrafe von 7200 Euro (240 Tagessätze á 30 Euro) sowie zur Zahlung des Reisepreises in Höhe von 4219 Euro. Zwar wertete die Richterin das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten erheblich zu dessen Gunsten. Zu seinen Lasten jedoch stand eine einschlägige, offene Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Das Urteil (Az. 815 Ds 252 Js 225186/18) ist inzwischen rechtskräftig.

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