In der Fußgängerzone:Polizeiwagen im Parkverbot - Ermittlungen eingestellt

Das Polizeipräsidium stellte im Rahmen des Gottesdienstes 16 Parkverstöße fest. (Foto: privat)

Während eines Gottesdienstes stehen die Autos von hochrangigen Beamten verbotenerweise in der Fußgängerzone. Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund, Strafverfahren gegen sie einzuleiten.

Die Staatsanwaltschaft München I sieht keinen Grund, Strafverfahren gegen hochrangige Polizeibeamte einzuleiten, deren Dienstwagen während des Polizeigottesdienstes am 19. Januar in der Frauenkirche unberechtigt in der Fußgängerzone geparkt waren. Eine diesbezügliche Anzeige sei geprüft worden, hieß es in einer Mitteilung vom Donnerstag; Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten seien dabei nicht festgestellt worden.

In der anonymen Anzeige war etlichen Führungskräften der bayerischen Polizei sowie ihren Fahrern Amtsanmaßung vorgeworfen worden, weil in den Dienstwagen gut sichtbar rote Polizeikellen ausgelegt waren. Damit wird normalerweise ein Fahrzeug im Einsatz gekennzeichnet. Hinzu kamen Vorwürfe der Strafvereitelung, weil die Vorfälle nicht an die Staatsanwaltschaft gemeldet worden seien.

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Die räumt nun ein, dass durch das Abstellen der Fahrzeuge "möglicherweise Ordnungswidrigkeiten begangen" worden seien. Mangels verfolgbarer Straftaten habe sich aber niemand einer Strafvereitelung schuldig gemacht.

Das hiesige Polizeipräsidium hat im Rahmen des Gottesdienstes insgesamt 16 Parkverstöße festgestellt. Darunter war auch der Dienstwagen des Landespolizeipräsidenten Michael Schwald. Der hatte in der Einladung explizit darauf hingewiesen, dass es an der Frauenkirche keine Parkmöglichkeiten gebe.

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