Prozess in München:Amazon muss Herkunft von Obst und Gemüse angeben

Corona beflügelt Lebensmittel-Lieferdienste

Foodwatch klagte gegen Amazon fresh wegen fehlender Herkunftsbezeichnung von Obst und Gemüse.

(Foto: dpa)

Der Verbraucherschutzverein Foodwatch klagte gegen den Online-Händler: Nun muss er bei Bestellungen angeben, in welchem Land die Ware geerntet wurde.

Von Stephan Handel

Die Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel gelten auch im Versandhandel - und auch für einen Online-Giganten wie Amazon: Das musste sich der Internet-Händler nun schon zum zweiten Mal sagen lassen. Das Oberlandesgericht bestätigte am Donnerstag ein Urteil des Landgerichts München vom Januar des vergangenen Jahres. Geklagt hatte der Verbraucherschutzverband Foodwatch.

Seit 2017 liefert Amazon unter der Marke "Amazon fresh" auch Lebensmittel an die Haustür - allerdings bislang nur in vier Städten, neben Berlin, Hamburg und Potsdam auch in München. Wer sich über den Lieferdienst Obst oder Gemüse nach Hause bringen lassen wollte, wurde jedoch über die Herkunft des jeweiligen Produkts im Unklaren gelassen: Da hieß es dann zum Beispiel, Paprika könnten aus Spanien, den Niederlanden Marokko oder Israel kommen, Weintrauben aus Brasilien, Peru, Argentinien oder Ägypten. Amazon begründete das mit den Gepflogenheiten des Online-Marktes - und mit einem besonderen Service: Der Kunde könne bis zu 27 Tage im Voraus bestellen. So weit aber könne de Lebensmittelhandel nicht vorausschauen - man könne nicht sagen, ob in drei, vier Wochen Tomaten aus Spanien, Belgien oder Marokko eingekauft und geliefert werden könnten.

Da konnte der 29. OLG-Senat jedoch auch nicht weiterhelfen: Die einschlägige EU-Verordnung sage ausdrücklich, dass Obst und Gemüse nur verkauft werden dürften, "wenn sie in einwandfreiem Zustand, unverfälscht und von vermarktbarer Qualität sind und das Ursprungsland angegeben ist". Das Ursprungsland. Singular. Dessen Bestimmung ist auch ganz simpel, wie Andreas Müller, der Vorsitzende Richter ausführte: "Ursprungsland ist das Land, in dem die Ware geerntet wurde. Schwer vorstellbar, dass eine Tomate in zwei Ländern geerntet werden kann."

Die Vorschrift habe ihren Sinn durchaus im Verbraucherschutz, sagte Müller weiter: Der Kunde müsse die Möglichkeit haben, seine Kaufentscheidung zum Beispiel unter qualitativen, ökologischen, sozialen oder saisonalen Kriterien treffen - dazu brauche er aber transparente Informationen, um Vor- und Nachteile seiner Entscheidung zu erkennen.

Das Geschäftsmodell sei dann so nicht mehr möglich, wandte die Amazon-Anwältin ein, fand damit aber kein Gehör beim Gericht: Das unternehmerische Risiko müsse der Online-Riese genau so für sich tragen wie der Gemüseladen um die Ecke seines. Die Anwältin meinte noch, durch die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht sei größere Vorratshaltung notwendig, dadurch werde die Wegwerf-Quote steigen - worauf ihr einer der beisitzenden Richter trocken sagte: "Werfen Sie's nicht weg, rufen Sie doch lieber bei der Tafel an."

Zur SZ-Startseite

ExklusivVerbrauchertäuschung
:Allgäuer Käsehersteller ändert umstrittene Werbung

Die Firma Hochland wird darauf verzichten, ihren "Grünländer Käse" mit "Freilaufkühen" und "Grüner Seele" zu bewerben. Grund dafür ist eine Abmahnung einer streitbaren Organisation.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: