AltstadtMünchen vergrößert Zone für „Bettel-Bann“

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Das Betteln ist künftig auch in der vergrößerten Fußgängerzone verboten.
Das Betteln ist künftig auch in der vergrößerten Fußgängerzone verboten. (Foto: Andreas Gebert/picture alliance / dpa)

Bauliche Veränderungen ziehen Arrondierungen der Flaniermeile nach sich. Wer dort Passanten um Geld bitten will, muss nun einige Meter weiter gehen.

Von Joachim Mölter

Die Fußgängerzone in der Münchner Altstadt wird erweitert  um „etwa 150 Quadratmeter oder so“, wie die dafür zuständige Kreisverwaltungsreferentin Hanna Sammüller-Gradl (Grüne) lächelnd schätzt. Wahrscheinlich wächst der neue Fußgängerbereich aber doch etwas deutlicher, um die 500 Quadratmeter oder so, aber viel mehr dürfte es wirklich nicht sein, wenn man sich das Ganze mal auf dem Stadtplan anschaut: Da kommt hier und da ein Fitzelchen dazu.

Es geht um insgesamt drei kleine Flächen, die künftig zu den bereits bestehenden Fußgängerzonen hinzugefügt werden: ein Fleckchen an der Löwengrube hinter der Frauenkirche, zwischen Schäffler- und Hartmannstraße; ein Streifen am Sendlinger-Tor-Platz vor dem mittlerweile geschlossenen Kino und dessen Nebengebäude; außerdem die Westenriederstraße entlang des Viktualienmarktes, zwischen Frauenstraße und Radlsteg. Der Vorschlag des Kreisverwaltungsreferats, diese drei Flächen zur Fußgängerzone umzuwidmen, wurde am Dienstagvormittag in der Ausschusssitzung des Stadtrats ohne weitere Diskussion abgesegnet.

Ziel der Maßnahme war ja auch bloß die Anpassung an bauliche Neuerungen, beispielsweise nach dem Umbau des U-Bahnhofes am Sendlinger Tor. Im Zuge dessen war ja auch die Oberfläche neu gestaltet worden: Um den Charakter als Aufenthalts- und Fußgängerort zu manifestieren, hielt das Kreisverwaltungsreferat die formale Aufwertung zur Fußgängerzone für angebracht. Wie in den beiden anderen Fällen wurde die Maßnahme mit Bau- und Mobilitätsreferat abgestimmt.

Im Beamtenjargon firmierte der Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses unter dem sperrigen Begriff „Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Fußgängerbereichen in der Altstadt“. Kurz gefasst ging es darum, die bisherige Fußgänger-Regelungen in der Altstadt um die genannten Quadratmeter zu ergänzen.

Eine Folge der Fußgängerzonen-Erweiterung freut vor allem die dort ansässigen Geschäftsleute: Denn auf den Flächen an der Löwengrube, am Sendlinger Tor und am Viktualienmarkt gilt dann auch das generelle Bettel-Verbot, das einst über die hiesigen Fußgängerzonen verhängt worden ist. Das bedeutet, dass die Passanten dort nicht um Geld angegangen werden dürfen; bei Verstoß droht ein Bußgeld.

„Der neue Bettel-Bann“, als den die tz den Beschluss bereits beschrieb, dürfte sich freilich angesichts der geringen Fläche nicht sonderlich auswirken. Wer betteln muss oder will, wird wohl allenfalls ein paar Meter weiter zur Seite rücken. Grundsätzlich ist das Betteln in der Stadt ja erlaubt, sofern durch das Verhalten keine Passanten belästigt werden. Aber innerhalb des Altstadtrings und rund um den Hauptbahnhof gelten ohnehin schon Einschränkungen, weil dort in früheren Jahren teilweise regelrechte und organisierte Bettel-Banden auftreten sind. So darf dort nicht mehr mit Hilfe von Kindern, Hunden oder vorgetäuschten Notlagen und Behinderungen um Mitleid ersucht werden.

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