Süddeutsche Zeitung

Altstadt:Bier-Bikes wieder auf Tour

Allerdings dürfen nur noch sechs Passagiere mitfahren

Von Julian Raff, Altstadt

Sind die Bier-Bikes zurück auf Münchens Straßen, jene mehrsitzigen rollenden Bierbänke mit Pedalantrieb, die das Kreisverwaltungsreferat (KVR) vor acht Jahren eigentlich verboten hatte? Ein "Ja und Nein" aus dem KVR hat der Bezirksausschuss (BA) Altstadt-Lehel als Antwort auf eine Anfrage aus der Bürgerversammlung im Jahr 2018 erhalten. Tatsächlich sind in der Innenstadt seit einiger Zeit wieder Mehrsitzer mit Bier trinkenden Passagieren unterwegs.

Allerdings handelt es sich nicht um die bis zu 16-sitzigen Original-Bier-Bikes, die vor zehn Jahren erstmals in München auftauchten und schnell ihren Ruf als verzichtbares Touristenvehikel weg hatten. Radler und Autofahrer reagierten entnervt wegen der sperrigen Ausmaße und des gemächlichen Tempos, Anwohner wegen der allzu ausgelassenen Stimmung bei nächtlichen Fahrten durch ihre Wohnstraßen. Die Polizei schließlich rügte eigens für die alkoholisierte Mobilität konstruierte Fahrzeuge als pädagogisch wenig hilfreich. Eine Bürgerinitiative und der BA Altstadt hatten maßgeblichen Anteil am seinerzeitigen, gerichtlich bestätigten Verbot. "Thekenfahrräder" bleiben, wie das KVR versichert, auch weiterhin verbannt. Allerdings, so die Behörde weiter, erlebt die umstrittene Pedal-Gaudi ihr Revival in Form sogenannter Conference-Bikes. Auf diesen sitzen sechs Passagiere plus - nüchterner - Fahrer im Kreis auf einem Rahmen mit dreirädrigem Fahrgestell. Leer sieht das Ganze aus, wie ein stählerner Oktopus oder wie eine mobile Massenkarambolage auf dem Radl-Highway.

Mindestens zwei Anbieter veranstalten derzeit Touren in München, bei denen Bier ausgeschenkt wird. Die Verkehrssicherheit sieht die Verwaltung dabei zumindest nicht verletzt. BA-Verkehrsexperte Jürgen-Peter Pinck (SPD) ging d'accord mit den Kollegen, war also wenig begeistert von der "never ending Story" um fragwürdige Radl-Innovationen. Am Ende konnte der BA die Behördenauskunft aber nur billigend zur Kenntnis nehmen.

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Quelle:
SZ vom 17.08.2019
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