Prozess:"Niemand hat es verdient, so inhuman aus der Welt zu scheiden"

Auftakt im Prozess um Totschlag auf einem Friedhof

Ein 36-Jähriger soll am Alten Nordfriedhof auf einen Freund eingetreten haben - bis dieser starb.

(Foto: dpa)
  • Ein Obdachloser ist im Sommer 2018 auf dem Alten Nordfriedhof von einem Saufkumpanen totgetreten worden.
  • Das Schwurgericht hat den 36-Jährigen deshalb wegen Totschlags zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
  • Laut Rechtsmedizin hatte das Opfer massive Verletzungen wie Brüche und Hirnblutungen.

Aus dem Gericht von Susi Wimmer und Andreas Salch

Strafprozesse folgen in der Regel einem straffen Konzept. Das Drehbuch ist vorgeschrieben, angefangen von der Anklageverlesung, der Einlassung des Angeklagten, bis hin zu den Plädoyers und der Urteilsverkündung. Es mag sich zuweilen Routine einschleichen, und doch gibt es oft Momente, die einem die Ungeheuerlichkeit von Kapitaldelikten vor Augen führen, das Ausmaß einer ganz persönlichen Katastrophe.

"Die Welt ist ohne ihn kein besserer Ort", las eine junge Frau unter Tränen und um Fassung ringend von einem Zettel ab. "Niemand hat es verdient, so inhuman aus der Welt zu scheiden." Die 23-jährige Studentin meinte damit ihren Vater, der obdachlos im Sommer 2018 auf dem Alten Nordfriedhof von seinem Saufkumpan Daniel B. totgetreten wurde. Für die Tat verurteilte die 1. Schwurgerichtskammer am Landgericht München I den 36-Jährigen nun wegen Totschlags zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft.

Die Situation am Ende der Beweisaufnahme ist grotesk. Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl fragt die Beteiligten, wie mit den Asservaten zu verfahren sei. Die Tochter des Opfers will den leeren Geldbeutel ihres Vaters, als Erinnerung. Der Angeklagte hätte gerne seine blutverschmierte Kleidung aus der Tatnacht zurück. Am Ende belässt er es bei seinem Gürtel und der Jacke. Daniel B. ist mehrfach vorbestraft, saß wegen Erpressung und Zuhälterei im Gefängnis. "Mir wurden Taten vorgeworfen, die ich nicht begangen habe", sagt er. Ein Aussage, die auch symptomatisch ist für seine Einlassungen im aktuellen Fall. "Er ist immer unschuldig", sagte Nebenklage-Rechtsanwalt Reinhard Köppe in seinem Plädoyer. Und er habe versucht, die Schuld auf das Opfer zu schieben.

Daniel B. und der später Getötete hatten sich im Juli 2018 kennengelernt, gemeinsam Übernachtungsplätze in der Stadt aufgesucht und ordentlich Alkohol getrunken. Im August hatten sie ihr Lager auf dem Alten Nordfriedhof aufgeschlagen. Am 11. August, dem Tag der Tat, hatte Daniel B. in einem Supermarkt an der Leopoldstraße fünf Weinflaschen gestohlen - und war sogar von der Polizei kurzzeitig festgenommen worden. Kaum in Freiheit, ließ er in einem Geschäft an der Görresstraße erneut fünf Flaschen mitgehen und brachte diese zum angestammten Schlafplatz. Gemeinsam trank man eine Flasche Wein, danach schlief B. ein. Als er nachts erwachte, so die Staatsanwaltschaft, habe er die restlichen Flaschen nicht gefunden, und es kam zum Streit mit seinem Kumpel, der neben ihm lag.

Daniel B. sagte aus, er habe im Sitzen mit der Ferse mehrfach auf den 55-Jährigen eingetreten. Laut Staatsanwaltschaft sei jedoch die Rechtsmedizin davon ausgegangen, dass die massiven Verletzungen wie Brüche und Hirnblutungen nur mit Stampfen von oben oder kickenden Fußtritten zu erklären seien. Nach dem Gewaltausbruch habe B. das Wimmern des Schwerstverletzten gehört und sich zum Schlafen auf eine Parkbank gelegt. Erst am nächsten Morgen bemerkte er den toten Freund.

Die Staatsanwältin forderte eine Verurteilung wegen Totschlags und beantragte eine Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren. Eine Therapie gegen die Alkoholsucht von Daniel B. hielt sie für nicht erfolgversprechend, da bei dem Angeklagten "kein Problembewusstsein" vorhanden sei. Nebenklagevertreter Köppe hingegen sah die Mordmerkmale der Heimtücke und niedrigen Beweggründe als erfüllt an. Einen Streit mit wüsten Beleidigungen, wie vom Angeklagten geschildert, stellte er in Frage, es sei nur um das mögliche Austrinken des Weines gegangen, "das steht nicht im Verhältnis zu diesen Tritten". Zudem sei das Opfer, gerade aus dem Schlaf erwacht, arg- und wehrlos gewesen. Verteidiger Florian Alte ging "von einer Körperverletzung mit Todesfolge" aus. Sein Mandant habe dem Mann "eine Lektion erteilen", ihn aber nicht töten wollen. Alte erklärte, mit weit über drei Promille zum Tatzeitpunkt sei die Schuldfähigkeit von B. eingeschränkt gewesen.

"Ich kenne meinen Vater nur aus der Kindheit, dann haben wir uns aus den Augen verloren", sagte die Tochter des Opfers in ihrem Schlusswort. Sie hatte den Prozess als Nebenklägerin mitverfolgt, alle grausamen Details mitangehört. Eine Entschuldigung des Angeklagten ihr gegenüber blieb aus. Nach der Trennung der Eltern, so die Studentin, habe sie nicht einmal gewusst, dass ihr Vater ebenso wie sie in München lebte. "Hätte ich ihm zufällig über den Weg laufen können? Hätte es eine Wiedervereinigung gegeben?", fragte sie. Diese Chance sei ihr nun grundlos und endgültig genommen worden.

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