„Einen Monat lang keine Probleme haben, dass alle Zahlungen laufen und ich mich auf mich konzentrieren kann.“ Das ist der Weihnachtswunsch von Anna R., 40. Der absolute Luxus wäre für sie, einen solchen Monat in einem eigenen Schlafzimmer, einem persönlichen Rückzugsort, genießen zu können. Doch die Realität sieht anders aus.
Anna R. ist alleinerziehende Mutter der 15-jährigen Lena (Namen geändert) und wohnt mit dieser in einer Einzimmerwohnung mit Wohnküche. Hinter einigen Schränken, die Anna R. als Trennwand zwischen Kühlschrank, Esstisch und ihr Bett aufgestellt hat, schlägt sie nachts ihr Lager auf. Mehrere Dinge stören ihren ruhigen Schlaf. Zum einen ein kleines Fenster zum Treppenhaus, durch das immer wieder das Neonlicht hereinscheint, obwohl sie es schon mit allerlei Stoffen zugehängt hat. Zum anderen das Brummen des Kühlschranks und der Essensgeruch, der sich lange hält. Denn das erwähnte kleine Fenster kann man nicht öffnen. Lüften kann man also nur, indem man alle Türen und in Lenas Zimmer die Balkontür öffnet. Abgesehen von alledem ist dieser Schlafplatz natürlich kein wirklicher Rückzugsort, denn Anna R. kann keine Tür zu machen. Der Küchenbereich ist offen, ihre Tochter kann jederzeit etwas in der Küche holen.
Anna R. ist seit zwei Jahren arbeitslos. Bis dahin war sie in einer Praxis als Empfangskraft angestellt. Als sie in der sechsten Woche schwanger war, informierte sie den Arbeitgeber darüber. „Weil ich Diabetes und die Schilddrüsenkrankheit Hashimoto habe, hätte es sein können, dass ich ins Beschäftigungsverbot geschickt werde“, sagt sie. Darauf wollte sie den Arbeitgeber vorbereiten. Sie musste sich dann eine schlimme Frage anhören, nämlich ob sie das Kind behalten wolle. „Das konnte ich natürlich in dem Moment nicht beantworten“, sagt Anna R. Sie erhielt daraufhin wenig später die Kündigung. „Leider wusste ich nicht, dass man mir in einer Schwangerschaft nicht hätte kündigen dürfen.“ Dass sie wenig später das Kind auch noch verlor, war eine traurige Ironie des Schicksals.
Seither sucht sie wieder eine Anstellung als Empfangskraft, entweder in einer ärztlichen oder einer physiotherapeutischen Praxis. Viele Bewerbungen hat sie schon geschrieben, auch vermittelt von der Agentur für Arbeit, doch bisher nur Absagen erhalten. Seit vier Jahren hat sie aber einen Job als Freizeitassistentin bei einer geh- und sprechbehinderten Frau. Da dieses Einkommen nicht zum Leben reicht, erhält Anna R. aufzahlende Jobcenter-Leistungen. Weil die Einnahmen jeden Monat anders ausfallen, je nachdem, wie oft die Frau ihre Assistentin braucht, müssen die Jobcenter-Leistungen jeweils neu berechnet werden. Die Auszahlung verzögert sich dadurch oft erheblich, sodass Anna R. laufende Rechnungen nicht bezahlen kann. Zurzeit etwa hat sie große Strom-Zahlungsrückstände. „Ich möchte arbeiten“, versichert sie. Zwar hat sie keine Ausbildung, aber sie ist „qualifizierte Office-Anwenderin“ und hat eine ECDL-Zertifikation erworben. In einer einjährigen Fortbildung hat sie dort Kenntnisse in der sicheren und effizienten Nutzung verschiedener Computer-Anwendungen erworben.
Auch mit Lena hat es die Mutter nicht immer leicht. Zwar sind die beiden laut Anna R. einerseits „wie zwei Freundinnen, die lustig miteinander umgehen“, und die versuchen, nicht immer alles so ernst zu nehmen. Das sei aber oft schwierig, denn die Tochter leidet unter einem emotionalen Entwicklungsrückstand. Ihre Gefühle fahren oft Achterbahn. Mal reagiert sie sehr aggressiv, wenn etwas nicht so läuft, wie sie es gerne hätte. Dann wieder „hängt sie sehr an mir und stützt sich stark auf mich“, sagt Anna R. „Sie kann sehr schwer loslassen, wenn die Mama zum Beispiel abends mal weggehen will.“ Die Störungen erklärt sich Anna R. auch mit den Erfahrungen Lenas. Der Vater habe sich nie für sie interessiert, familienintern gab es einige unschöne Verwicklungen, etwa die, dass Lenas Vater Anna R.s Stiefschwester heiratete.
Weil Anna R. jeden Cent für die Stromrechnung umdrehen muss, besteht gar keine Chance, mit ihrer Tochter mal etwas Schönes zu unternehmen. Die 15-Jährige wünscht sich sehnlichst einen Ausflug in die Therme Erding, um mit ihrer Mutter einmal einen unbeschwerten Tag zu verbringen.
Wer Anna R. oder anderen Menschen, die in Not geraten sind, helfen will, wird um ein Geldgeschenk gebeten, Sachspenden können leider nicht entgegengenommen werden.
Bareinzahlungen sind im neuen SZ-Servicepunkt, im Kaufhaus Ludwig Beck am Marienplatz, Eingang Dienerstraße, 1. OG, möglich. Es ist von Montag bis Freitag jeweils von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
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